Vorlage - VO/2021/10596  

Betreff: Wahl der Stellvertretenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die laufende Wahlperiode bis 31.05.2023
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Klaus Puschaddel
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.11.2021 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Wahl Stellv. AM Jugendhilfe
Anlage 2 Wahl Stellv. AM Jugendhilfe

Beschlussvorschlag

1. Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden als Stellv. Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

2. Die in der Anlage 2 stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die beratenden Mitglieder gemäß § 4 Abs. 5a) c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfe-ausschuss gewählt bzw. berufen.

3. Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 4 Abs. 5d) werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft

Der Vorschlag ist eingearbeitet

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 46 Abs. 10 GO S.-H./ § 48 JuFöG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Fraktion 21 hat am 29.10.2021 das Verlangen nach Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses nach § 46 Abs. 10 GO gestellt und zugleich Verhältniswahl gemäß § 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 40 Abs. 4 GO beantragt. Damit verlieren die Mitglieder des Ausschusses, auch der Ausschussvorsitz und die Stellvertretung, mit Beginn der Sitzung der Lübecker Bürgerschaft am 25.11.2021, ihre Wahlstellen. Die Wahl erfolgt anhand der von den Fraktionen eingereichten Wahlvorschläge in Form von Vorschlagslisten.


Anlagen

Werden nachgereicht.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Wahl Stellv. AM Jugendhilfe (16 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Wahl Stellv. AM Jugendhilfe (11 KB)