Vorlage - VO/2021/10548
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Beschlussvorschlag
Die von der Possehl-Stiftung angebotene Zuwendung in Höhe von 350.000 Euro für die Realisierung des Jahresprogramms 2022 der LÜBECKER MUSEEN wird angenommen.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Mit Ihrem Förderantrag haben die LÜBECKER MUSEEN die Possehl-Stiftung um finanzielle Unterstützung bei der Durchführung des geplanten Jahresprogramms 2022 gebeten: Die Realisierung von Sonderausstellungen inklusive Marketing und Werbung, die Durchführung von Veranstaltungen sowie von museumpädagogischen Angeboten.
Da rund 90% der Kosten des Jahresprogramms über Drittmittel finanziert werden, ist die Zuwendung der Possehl-Stiftung ein maßgeblicher Beitrag für die Durchführung des Programms.
Mit der Spende über 350.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2021 einen Gesamtwert von 13.633.800,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 350.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Zuwendungsbescheid_Possehl_2022 (437 KB) |