Vorlage - VO/2021/10546  

Betreff: Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
hier: Tierschutz Jugend Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
03.02.2022 
27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Satzung
Freistellungsbescheid
Amtsgericht
Sachbericht
Zustimmung Jugendring

Beschlussvorschlag

Die Tierschutz Jugend Lübeck vom Verein Tierschutz Lübeck und Umgebung e.V., Resebergweg 20, 23569 Lübeck, wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Beirat vom Jugendring

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung erfolgt im Rahmen der pädagogischen Arbeit.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 75 SGB VIII

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die im Beschlussvorschlag aufgeführte Tierschutz Jugend Lübeck hat ihre Anerkennung nach § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe beantragt.

 

Die Tierschutz Jugend hat ihren Sitz in der Hansestadt Lübeck. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren durch den Bereich Jugendarbeit-Jugendamt-.

 

Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des §75 SGB VIII in Verbindung mit der Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vom 31.12.2019:

 

1. Die Tierschutz Jugend Lübeck ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig.

 

2. Die Tierschutz Jugend Lübeck hat über den Verein den Nachweis seiner Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Lübeck erbracht.

 

3. Die Tierschutz Jugend Lübeck lässt aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist.

 

4. Die Tierschutz Jugend Lübeck bietet aufgrund ihrer vorgelegten Vereinssatzung und Jugendordnung die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetztes förderliche Arbeit.

 

5. Die Tierschutz Jugend Lübeck ist über den Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck eingetragen.

 

Der Bereich Jugendarbeit-Jugendamt- hat die eingereichten Unterlagen geprüft und stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen. Die Arbeit des Vereins ist in dem Bereich Jugendarbeit-Jugendamt- langjährig bekannt.

 

Im Beirat für Jugendpflege hat der Verein die Schwerpunkte seiner Vereinsarbeit dargestellt (siehe Anlage). Der Beirat hat die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII empfohlen.

 

Aus der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII selbst kann kein Anspruch auf finanzielle Förderung seitens der Hansestadt Lübeck abgeleitet werden.

 

 


Anlagen

Antrag

Satzung

Freistellungsbescheid

Eintragung Amtsgericht

Sachbericht

Zustimmung Beirat Jugendring

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag (108 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Satzung (248 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Freistellungsbescheid (108 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Amtsgericht (32 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Sachbericht (33 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Zustimmung Jugendring (22 KB)