Rechtliche Grundlage
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) sind nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Das Unternehmen wird nach den Vor-schriften der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsver-ordnung, EigVO) geführt.
Der Jahresabschluss wird daher unter Beachtung der Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungs-vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften (§ 19 EigVO), der Eigenbetriebsver-ordnung und deren Ausführungsbestimmungen sowie der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist nach dem Kommunalprüfungsgesetz durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers liegt beim Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH). Dieser hat, handelnd im Namen und für Rechnung der Hansestadt Lübeck, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg mit der Prüfung des Jahresab-schlusses 2020 der Entsorgungsbetriebe Lübeck beauftragt.
Nach § 5 EigVO fasst die Bürgerschaft einen Beschluss über die Feststellung des Jahresab-schlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses. Dem Werkausschuss der EBL ist nach § 8 der Betriebssatzung der EBL der Jahresabschluss vorzulegen.
Prüfung und Ergebnis
Mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 wurde zeitgerecht begonnen, allerdings er-folgte die Aufstellung nicht im Rahmen der EigVO innerhalb von 3 Monaten. Die Prüfung er-folgte im Zeitraum von April 2021 bis Juli 2021. Der Wirtschaftsprüfer Ebner Stolz hat einen Bericht über die Prüfung erstellt, der neben den allgemeinen Prüfungsfeststellungen auch einzelne Hinweise auf zukünftige Handlungsbedarfe enthält.
Das Testat zum Jahresabschluss 2020 wird ohne Einschränkung erteilt.
Der geprüfte Jahresabschluss 2020 und der Bericht über die Prüfung wurden dem Landes-rechnungshof Schleswig-Holstein vorgelegt. Eine schriftliche Stellungnahme durch den Lan-desrechnungshof liegt noch nicht vor und wird ggfls. nachgereicht.
Jahresabschluss 2020 der EBL
Die näheren Einzelheiten zum Jahresabschluss einschließlich Bewertung ergeben sich aus der anliegenden Dokumentation des Jahresabschlusses 2020, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erfolgsübersicht und Bestätigungsvermerk, die die Mitglieder des Werkausschusses der Entsorgungsbetriebe Lübeck erhalten.
Vereinbarungsgemäß erhalten die Fraktionen jeweils ein Exemplar des ausführlichen Be-richts: "Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lagebericht für das Ge-schäftsjahr 2020 der Entsorgungsbetriebe Lübeck".
Nach § 24 Abs. 2 EigVO ist der Jahresabschluss wie folgt zu beschließen: Der Jahresab-schluss 2020 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird
mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2020 von EUR 489.528.307,00
mit einer Summe der Erträge von EUR 107.260.921,79
mit einer Summe der Aufwendungen von EUR 99.931.681,94
und einem Überschuss von EUR 7.329.239,85
festgestellt.
Behandlung des Jahresergebnisses
Ebenfalls nach § 24 Abs. 2 EigVO ist eigenständig über die Behandlung des Jahresergebnis-ses zu beschließen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss von EUR 7.329.239,85 in die Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen einzustellen.
Der Überschuss wird in die oben genannte Rücklage eingestellt und kommt damit dem Ge-bührenzahler zugute. Aus abgabenrechtlicher Sicht (§ 6 Abs. 2 KAG SH) ist zuerst diese Rücklage, die in den Vorjahren unterdotiert wurde, zu bedienen.
Ergänzung aus dem Bereich Haushalt und Steuerung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die steuerlichen Sachverhalte im Rahmen einer Betriebsprüfung vom Finanzamt Lübeck geklärt, und falls erforderlich mit dem nächsten erreichbaren Jahresabschluss korrigiert werden.