Vorlage - VO/2021/10144  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von BM Misch (Freie Wähler) bzgl. Raumlüftungsgeräten
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Babendererde, Arnd
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
17.06.2021 
25. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Positionspapier zum Einsatz von Luftreinigungsgeräten

Beschlussvorschlag


Anfrage des BM Misch in der Sitzung der Bürgerschaft am 20.05.2021 (VO/2021/10043):

 

Eine aktuelle Studie der Universität Münster hat ergeben, dass professionelle Luftreiniger effektiver sind als das Lüften und das Ansteckungsrisiko durch virenbelastete Aerosole in geschlossenen Räumen deutlich senken.

 

Unsere Frage:

1. Beantragt die Hansestadt Bundesmittel, um Luftreiniger für Schulklassen anzuschaffen?

2. Wenn nein, warum nicht ?

 

Begründung:

Die oben erwähnte, aktuelle Studie sollte zum Anlass genommen werden, professionelle Raumluftgeräte in Klassenräumen einzusetzen. Ein Luftaustausch bei offenem Fenster ist im Sommer bei warmen Temperaturen nicht immer gegeben. Im kommenden Herbst und Winter ist es Schüler:innen und Lehrkräften nicht erneut zuzumuten, 2-3 Mal pro Unterrichtsstunde für 5-10 Minuten zu lüften, und währenddessen mit Jacken, Schal und Mützen in der Schulklasse zu sitzen.


 


Begründung


Die Hansestadt Lübeck plant keine Anschaffung von Luftreinigern.

 

Die Anfrage der „Freien Wähler“ soll sich auf eine aktuelle Studie der Universität Münster beziehen. Nachfragen bei der Fraktion am 03.05.2021 ergaben keine belastbare Unterlage der Universität Münster, zu der hier eine fachliche Bewertung erfolgen kann. Als Antwort wurde vielmehr eine als „Zusammenfassung der Studie“ beschriebene Veröffentlichung des Anbieters Firma Hengst zum Produkt „Blue.care+“, sowie ein Hinweis auf einen „WDR-Bericht“ vom 04.02.2021 vorgelegt.

 

Der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV) und das Gesundheitsamt haben mit Datum vom 01.03.2021 das als Anlage beigefügte Positionspapier „Zum Einsatz von Luftreinigungsgeräten / Luftfiltern - Wirkung und Nutzen unter Pandemie-Bedingungen“ vorgelegt. Über die hier enthaltene Kernaussage einer Ablehnung von Raumlüftungsgeräten, aufgrund der möglichen Zunahme des Infektionsrisikos, hinaus teilt der Bereich UNV zusätzlich zur Anfrage der „Freien Wähler“ mit:

 

Aufgrund den uns vorliegenden Informationen zum Gerät, sowie zur begleitenden Untersuchung / Prüfung erachten wir den Einsatz im Klassenraum als problematisch. Auch wenn der Filter selbst wirkungsvoll und korrekt arbeitet, ist davon auszugehen, dass der angestrebte Effekt Abfuhr verunreinigter Luft möglichst weit vom Atembereich der im Raum befindlichen Personen und Zufuhr gereinigter Luft nahe dem Atembereich der Raumnutzer“ nur annähernd in idealisierten Räumen mit relativ spärlicher Möblierung funktioniert. Das machen bekannte wissenschaftliche Untersuchungen zum Strömungsgeschehen sichtbar (Uni Berlin, Prof. Dr.-Ing. Kriegel u.a.).

In der Realität kommt es aufgrund der spezifischen Thermik und Bewegung jeder einzelnen Person, sowie durch Gegenstände im Strömungsfeld (Schulranzen, Lampen, Beamer u.a.) zu Turbulenzen und damit zur Aufhebung der gewollten Strömungsrichtung. Im schlimmsten Fall führt dieser Effekt nicht nur dazu, dass einige Bereiche des Klassenraumes gar nicht durchströmt werden, sondern dass eingetragene Viren besonders gut im gesamten Raum verteilt werden.

 

Das Gesundheitsamt bestätigt die Auffassung des Bereichs UNV.

 

Von einer Anschaffung von Raumlüftungsgeräten sieht die Hansestadt Lübeck, mit dem Ziel der Abwendung von Gefährdungen für Schüler:innen und Lehrkräfte, nach aktuellem Stand der Technik, entsprechend ab. Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes (hier: 11.02.2021), sowie aktuelle, wissenschaftliche Aussagen stützen dieses Vorgehen.

Die beteiligten Bereiche der Hansestadt Lübeck beschäftigen sich auch weiterhin mit Möglichkeiten der Verbesserung der bestehenden Raumluftsituation, beispielsweise durch die Beschaffung und dem Betrieb von CO2-Messinfrastrukturen in Lübecker Schulgebäuden (vgl. VO/2021/09647). Neue Erkenntnisse und/oder neue, technische Lösungsansätze werden in diesem Zusammenhang geprüft und nach glichkeit berücksichtigt.

 

 


Anlagen


 

Anlage 1: Positionspapier des Bereichs Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz und des Gesundheitsamtes vom 01.03.2021: Zum Einsatz von Luftreinigungsgeräten / Luftfiltern - Wirkung und Nutzen unter Pandemie-Bedingungen“

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Positionspapier zum Einsatz von Luftreinigungsgeräten (194 KB)