Vorlage - VO/2021/10112  

Betreff: Budgetverträge für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senatorin Monika Frank
2. Senator Sven Schindler
3. Senator Ludger Hinsen
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jürgensen, Klaus-Peter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
03.06.2021 
22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
08.06.2021 
21. Sitzung des Ausschusses für Soziales unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
15.06.2021 
51. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
17.06.2021 
25. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Muster-Budgetvertrag Stand Juni 2021

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den derzeit durch Budgetverträge geförderten Zuschussempfängern für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026 Budgetverträge nach dem beigefügten Muster-Budgetvertrag abzuschließen.

 

Ausgenommen hiervon sind die Tätigkeitsfelder Kindertagesbetreuung, Schulkindbetreuung sowie die Lübecker Musikschulen und der Integrations-Pool an Lübecker Schulen. Für diese Institutionen sind nach der Sommerpause gesonderte Musterverträge zur Beschussfassung vorzulegen.

 

Ebenso ausgenommen hiervon sind die abzuschließenden Budgetverträge der Zuschussempfänger, die in diesem Jahr erstmalig ein Vertragsangebot erhalten werden (bspw. Lübecker Stadtmütter, Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer). Für diese Budgetnehmer wird ebenfalls nach der Sommerpause eine gesonderte Beschlussvorlage eingereicht werden.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

 

1.300 - Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  SGB VIII, KiTaG

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die ursprünglich zum 31.12.2020 auslaufenden Budgetverträge wurden auf Grund der Corona-Pandemie um ein Jahr bis zum 31.12.2021, einhergehend mit einer ein prozentigen Anpassung der Budgets, verlängert. Um rechtzeitig Planungssicherheit herzustellen hat die Bürgerschaft beschlossen, dass die neu abzuschließenden Verträge der Bürgerschaft bis zur Juni-Sitzung 2021 vorzulegen sind.

Der nunmehr vorgelegte Vertragsentwurf stellt im Wesentlichen eine Fortführung der gegenwärtigen Verträge dar, die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Anpassungen.

Den budgetierten Trägern wurde der Vertragsentwurf Anfang Februar mit der Fragestellung zugeleitet, ob aus Sicht der Träger eine Fortsetzung der Budgetverträge unter den Bedingungen des Vertragsentwurfs zustimmungsfähig ist. Im Mittelpunkt stand hier die Bedingung aus § 3 Abs. 4 Anpassung des Budgets. Die Anpassungsregelung sieht vor, dass eine regelmäßige Budgetanpassung an Tarifabschlüsse des TVöD (VKA) gekoppelt ist. Tarifabschlüsse nach dem TVöD führen zu einer Anpassung des Budgets um 90 Prozentpunkte des Tarifabschlusses. Bei Trägern, deren Personalkosten weniger als 50 % der Gesamtkosten ausmachen, werden die Budgets abweichend um 75 Prozentpunkte des Tarifabschlusses angepasst.

Nach Eingang von Rückmeldungen der Träger zu Vertragsmuster und Budgethöhe wird verwaltungsintern für die Tätigkeitsfelder Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung die Notwendigkeit einer Sonderregelung gesehen. Für die übrigen Tätigkeitsfelder verbleibt es bei dem eingebrachten Vertragsmuster.

r das Tätigkeitsfelder Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung erklärten die Träger, dass Sie den Bedingungen aus § 3 Abs. 4 Anpassung des Budgets -  nicht zustimmen können. Für die Kindertagesbetreuung wird das damit begründet, dass für die Deckung der Personalaufwendungen neben den öffentlichen Zuschüssen auch Erträge aus Elternbeiträgen heranzuziehen sind. Die Erträge aus Elternbeiträgen sind für die Kindertagesbetreuung seit Jahresbeginn durch die Kita-Reform gedeckelt. Diese Situation führt zu einer stetig wachsenden Unterdeckung der Betriebskosten­aufwendungen, unter diesen Bedingungen ist ein auskömmlicher Betrieb der Kindertages­einrichtungen nicht möglich.

r die Schulkindbetreuung sind erstmalig Budgetverträge abzuschließen. Durch Bürgerschaftsbeschluss sind die Elternbeiträge auf maximal 120,00 Euro festgesetzt, so dass hier die gleiche Problematik besteht.

Mit den Trägern der vorgenannten tigkeitsfelder werden intensive Gespräche zur Klärung der Problematik geführt, eine konsensfähige Lösung zeichnet sich ab.

Der vorgelegte Muster-Budgetvertrag nimmt daher die Tätigkeitsfelder Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung aus, hierfür wird ein gesondertes Vertragsmuster nach der Sommerpause in die Verfahren gebracht.

Ebenso ausgenommen hiervon sind die Budgetverträge für den Lübecker I-Pool sowie die abzuschließenden Budgetverträge der Zuschussempfänger, die in diesem Jahr erstmalig ein Vertragsangebot erhalten werden (bspw. Lübecker Stadtmütter, Lübecker Musikschulen, Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer). Für diese Budgetnehmer wird ebenfalls nach der Sommerpause eine gesonderte Beschlussvorlage eingereicht werden. Die Träger sind hierüber informiert, das Verfahren ist geklärt.

 

Da der Vertragsentwurf eine Fortschreibung der bestehenden Budgetverträge darstellt, werden der Vollständigkeit halber im Folgenden die wesentlichen Erläuterungen aus der Beschlussvorlage vom 25.06.2015 aufgeführt.

 

a)      Umsatzsteuer:

 

In § 2 Abs. 4 des Mustervertrags konnte eine Regelung zur Umsatzsteuer formuliert werden, die sich aus einem Austausch der Rechtsauffassung zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein ergibt. Es besteht mit dem Finanzministerium SH grundsätzlich darüber Einigkeit, dass die Zuschüsse im Rahmen eines Leistungsaustausches umsatzsteuerfrei sind, sofern die Träger umsatzsteuerfreie Tätigkeiten ausüben und genau diese Tätigkeiten gefördert werden.

 

Es könnte durchaus in Einzelfällen die glichkeit bestehen, daß eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt.

 

b)     Tarifanpassungsklausel:

 

Der Vorschlag der Träger für eine pauschalisierte Regelung mit dem Ziel der beiderseitigen Verwaltungsvereinfachung wurde im Mustervertrag unter § 3 Abs. 5 aufgenommen.

 

c)      Weitergabe der Tariferhöhungen:

 

§ 4 Abs. 6 des Mustervertrags deckt die mit den Trägern gefundene Formulierung der unterschiedlichen Tarifbindungen der Träger ab, ohne dabei in deren Tarifautonomie einzugreifen.

 

d)     Eingruppierungen:

 

Zu den derzeit laufenden Verhandlungen zu den Eingruppierungen der ErzieherInnen im Sozial- und Erziehungsdienst beinhaltet der Mustervertrag unter § 3 Abs. 5 eine Regelung.

 

e)      Mischfinanzierung:

 

Eine Besonderheit stellen die Aufgaben dar, die nicht nur durch die Hansestadt Lübeck bezuschusst werden. Dort kann es vorkommen, dass die Personalkosten bereits die Zuschusssumme der Hansestadt Lübeck übersteigen. Da Drittmittel zumeist gedeckelt sind und dort keine Tarifanpassungen erfolgen, wäre der Träger nicht in der Lage Tarifanpassungen in vollem Umfang an die Mitarbeiter:innen weiterzugeben. Leistungseinschränkungen wären die Folge. Diese wären im Rahmen der Zielvereinbarungen zu konkretisieren.

 

Wenn die Hansestadt Lübeck die Träger finanziell in die Lage versetzen sollte, die Tarifansteigerungen vollständig für die dortigen Mitarbeiter:innen zu finanzieren, würde dies letztlich zu einer Verschiebung des städtischen Anteils an der Finanzierung der Aufgabe führen. Damit würde der städtische Anteil steigen, da die Drittmittel in der Regel keine Tarifanpassungen vorsehen.

 

Dies betrifft z.B. die Frauenprojekte, die Suchtberatungsstellen und im Besonderen den großen Bereich der Kindertageseinrichtungen.

 

Das finanzielle Risiko für die Hansestadt Lübeck kann mangels Datengrundlage nicht geschätzt werden.

 

f)     Zuschussverträge, die aus Sicht der Verwaltung nicht mehr verlängert werden sollten:

 

Sollte die Verwaltung einige Zuschüsse nicht mehr für erforderlich halten, wird dieses mit den Trägern erörtert und der Bürgerschaft eine separate Entscheidungsvorlage entgegengebracht werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Aus dem zur Beschlussfassung vorgelegten Musterbudgetvertrag ergeben sich für die betroffenen Tätigkeitsfelder keine finanziellen Auswirkungen. Es handelt sich um eine Fortschreibung der bestehenden Budgetverträge bei unveränderter Anpassungsklausel.

 


Anlagen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Muster-Budgetvertrag Stand Juni 2021 (285 KB)    
Stammbaum:
VO/2021/10112   Budgetverträge für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2021/10112-01   Anfrage des AM Dr. Axel Walther zu Budgetverträge für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage