Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion Freie Wähler & GAL - Beschaffung von digitalen Endgeräten für alle Schüler:innen mit Bedarf an den Schul- und Sportausschuss überwiesen und anschließend eine erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen.
Beschaffung von digitalen Endgeräten für alle Schüler:innen mit Bedarf
Bisher nicht genutzte Corona-Hilfen und in 2020 nicht getätigte Ausgaben wie beispielsweise für den Lübecker Weihnachtsmarkt sollen für die unmittelbare Beschaffung weiterer Laptops /Tablets und der dazu benötigten Infrastruktur genutzt werden,
um allen Schülerinnen und Schülern, die Bedarf haben (einschließlich Berufsschulen
und Berufliche Gymnasien) im Homeschooling ein Gerät zur Verfügung zu stellen
und sonstige technische Voraussetzung zu erfüllen.
Lt. Befragung und Erhebung des Bedarfs durch die Hansestadt Lübeck und Anschaffung von Tablets aus Bundesmitteln fehlen immer noch rd. 3.000 digitale Endgeräte
für Schüler*innen im Homeschooling. Dies muss schnellstmöglichst geändert werden, um die Ungleichheit der Bildungschancen nicht weiter zu vergrößern.
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Auszug aus der Niederschrift des Schul- und Sportausschusses am 18.03.2021
TOP 6.2. Freie Wähler & GAL: Beschaffung von digitalen Endgeräten für alle Schü-
ler*innen mit Bedarf
Vorlage: VO/2021/09663
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Frau Mentz erläutert noch einmal die Beweggründe der Fraktion für den Antrag. Ein Punkt,
der im Rahmen dieses Antrages beleuchtet werden sollte, ist die Feststellung des derzeitigen Bedarfs von digitalen Endgeräten, welcher die Grundlage einer Beschaffung und der
damit einhergehenden benötigten Mittel darstellt. Hierfür solle bis März 2021 eine erneute
Anfrage an den Schulen erfolgen.
Herr Haltermann berichtet von seiner Schule, an der nach einer ersten Abfrage (1. Lockdown) ein Bedarf von 200 Endgeräten festgestellt wurde. Als im 2. Lockdown 200 Endgeräte
zur Verfügung standen, wurden lediglich 80 Endgeräte ausgeliehen. Der gemeldete Bedarf
stimmt daher nicht mit dem wirklichen Bedarf überein. Herr Haltermann spricht sich deutlich
dafür aus, dass jedes Kind ein eigenes Endgerät erhalten müsse, sieht hier jedoch die Hansestadt Lübeck bereits sehr gut aufgestellt, sodass es auch ohne weitere Anträge geleistet
werden könne, jedes Kind mit einem digitalen Endgerät auszustatten.
Herr Haltermann verweist des Weiteren auf den Digitalpakt 2, nach dem voraussichtlich weitere 2.700 digitale Endgeräte in den nächsten Wochen bereitgestellt werden würden. Bedarfe an anderen Schulen sind Herrn Haltermann nicht bekannt und andernfalls wäre er zuversichtlich sich untereinander ausreichend aushelfen zu können.
Frau Frank ergänzt dies und berichtet, dass Bedarfe ausreichend in Zusammenarbeit mit
dem Schulrat, Bereich Jugendarbeit, Nachbarschaftsbüros etc. geprüft wurden und nicht
festgestellt werden konnten. Frau Frank verweist an dieser Stelle auch noch einmal auf die
Problematik des Mangels am Zugang zu schnellem Internet oder an einem ruhigen Arbeitsplatz in einigen Haushalten. Diese Mängel wären jedoch durch die Möglichkeiten des Arbeitens in Nachbarschaftsbüros oder bereitgestellten Klassenräumen ausgeräumt worden.
Herr Borchardt ergänzt dies und berichtet von einem weiteren neuen Förderprogramm, wonach 14 Millionen Euro für das Land Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt werden sollen und zu dem ab Kalenderwoche 12 bereits Anträge eingereicht werden können. Voraussichtlich würden damit die im August erfragten Bedarfe abgedeckt werden können.
Frau Mentz verweist darauf, dass wenn alle Schüler:innen von den Schulen versorgt worden
wären, nicht aktuell 150 Anträge beim Jobcenter eingegangen wären. Frau Mentz vermutet
hier ein unterschiedlich konsequentes Handeln der Schulleiter:innen.
Herr Haltermann erklärt noch einmal, dass sofern Schüler:innen auf Nachfrage hin von den
Schulen kein digitales Endgerät ausgeliehen bekommen, sie einen Stempel der Schule erhalten, mit dem sie bei Vorlage im Jobcenter 350 Euro für die Finanzierung eines digitalen
Endgerätes erhalten. Unabhängig davon wurden vermutlich 150 Anträge im Jobcenter gestellt, weil es womöglich lohnenswerter sei, ein eigenes digitales Endgerät zu besitzen, als
ein geliehenes Gerät. Hier macht Herr Haltermann jedoch auf den großen Vorteil von geliehenen digitalen Endgeräten aufmerksam, der da wäre, dass die geliehenen Geräte alle
durch die Hansestadt Lübeck in Zusammenarbeit mit der TraveKom zentralen Support und
Wartung erhalten würden. Dies würde die Grundlage für gleiche Konfiguration der Geräte
und letztendlich auch für Bildungsgerechtigkeit bilden.
Frau Frank fasst die von Herrn Haltermann genannten Punkte noch einmal zusammen und
sieht wenn überhaupt, das von Frau Mentz vermutete unterschiedlich konsequente Handeln der Schulleiter:innen, in der Zuständigkeit des Landes.
Herr Kerlin stellt die Frage, warum bei einem Mangel an weiteren digitalen Endgeräte die
Schulen eher einen Stempel geben, als an anderen Schulen nicht genutzte Endgeräte abzufragen.
Frau Mentz macht noch einmal deutlich, dass Sie kein Misstrauen gegenüber den Schulleitungen hegt, sondern eher unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe bei der Rückmeldung der Schulen zum Bedarfe an digitalen Endgeräten sieht.
Bis diese Daten vorliegen, möchte Frau Mentz daher den Antrag auf Mai 2021 vertagen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag auf Vertagung in die Sitzung im Mai abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 7
Gegen den Antrag: 7
Enthaltungen: 0
Damit ist die Vertagung abgelehnt und der Vorsitzende lässt über den Antrag an sich abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 6
Gegen den Antrag: 8
Enthaltungen: 0
Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag abzulehnen.