Vorlage - VO/2021/10067  

Betreff: DIE LINKE: Öffnen der Sexarbeit und Unterstützung der Sexarbeiter:innen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.05.2021 
24. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Entscheidung
08.06.2021 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat zurückgezogen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
15.06.2021 
51. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1.Sexuelle Dienstleistungen in Prostitutionsstätten ermöglichen

Sexuelle Dienstleistungen müssen wieder in Prostitutionsstätten erbracht werden können. Hygienekonzepte liegen in diesen Einrichtungen vor und können umgesetzt werden. Die Stadt Lübeck setzt sich mit allen Mitteln dafür ein, dass Sexarbeit in Schleswig - Holstein wieder erlaubt wird.

 

2. Wohnen im Bordell: finanzielle Unterstützung bei Mietkosten

Bis zu diesem Zeitpunkt sollte das Wohnen von Sexarbeiter*innen in Bordellen in Absprache mit den jeweiligen Betreiber:innen unbürokratisch ermöglicht und seitens der Stadt finanziell unterstützt werden, sofern anfallende Mietkosten nicht von Jobcentern über SGB II übernommen bzw. Prostitutionsstätten für sexuelle Dienstleistungen noch nicht geöffnet werden können.

 

3. Aufstockung von Hartz IV / Mietkostenübernahme in Notfällen

r alle Sexarbeiter:innen mit Anspruch auf SGB-II-Leistungen übernimmt die Stadt für diesen Personenkreis zeitlich begrenzt die aktuellen Mietkosten, sofern deren Übernahme von Jobcentern unzumutbar hinausgezögert wird und eine zeitnahe Auszahlung nicht erfolgt.

 

4. Kostenlose Corona-Tests

Die Stadt Lübeck stellt Sexarbeiter:innen kostenfreie Corona-Tests zu Verfügung

 

5. Medizinische Beratung und Tests im Gesundheitsamt

Informel tätige Sexarbeiter:innen können sich weiter im Gesundheitsamt anonym beraten und testen lassen - über eine gewährte Straffreiheit wird mehrsprachig schriftlich informiert.

 

6. Aussetzen von Bußgeldern nach Corona- und Sperrgebietsverordnungen

Aussetzung der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen Sperrgebietsverordnungen und Sexarbeit.

 

Die Belegung mit Bußgeldern, aufgrund von Corona-Verordnungen, ist in jeder Hinsicht kontraproduktiv, erhöht sie doch den in Corona-Zeiten ohnehin schon hohen Kostendruck und animiert Sexarbeiter:innen zum Verbleib in informellen Strukturen. Stattdessen sollten Ordnungsbehörden auf die Möglichkeit und die Vorteile von Sexarbeit in Prostitutionsstätten verweisen.
 


Begründung

Seit über einem Jahr ist die Sexarbeit in Schleswig Holstein wegen der Corona Pandemie untersagt. In dieser Zeit hat Sexarbeit dennoch stattgefunden und es haben sich verstärkt informelle Strukturen gebildet, die weder zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie führen, noch zum Schutz und der Sicherheit der Sexarbeit:innen führt.

Die Auflagen des Prostituiertenschutzgesetzt erschwert die Situation zusätzlich. Da die Sexarbeiter:innen zum Beispiel nicht in den Prostitutionsstätten wohnen dürfen.

Um die informellen Strukturen wieder abzubauen, ist es daher unbedingt Notwendig, die Sexarbeit wieder offiziell zu erlauben und bis dahin den gesundheitlichen und körperlichen Schutz der Sexarbeiter:innen zu gewährleisten.

Prostitutionsstätten sind Einrichtungen mit überschaubaren 1:1-Kontakten. Die Menschen  arbeiten dort in eigenen Zimmern, nicht aber dichtgedrängt wie in manchen Fabriken oder kontaktintensiv wie in Großraumbüros. Prostitutionsstätten haben seit der Zeit der HIV/AIDS-Bedrohung hinreichend Erfahrungen mit Hygienemaßnahmen und sind ohne weiteres in der Lage auch Hygienevorgaben im Zusammenhang mit Covid-19 zu organisieren und deren Einhaltung zu kontrollieren.

Die Rückbildung informeller Strukturen muss das oberste Ziel der Hansestadt Lübeck und des Landes Schleswig Holstein.
 


Anlagen