Vorlage - VO/2020/09359-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Zuschuss Beach Bay für Norderfähre
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2020/09359
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bahr, Oliver
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
01.06.2021 
50. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2020 (VO/2020/09359):

 

Die Bürgerschaft hat den Bürgermeister am 28.05.2020 beauftragt, ein Konzept für den ganzjährigen Betrieb der Norderfähre in Travemüne vorzulegen (VO/2020/08551). Hierzu möge der Bürgermeister die folgenden Fragen beantworten:

 

1) Mit welchen zusätzlichen Defiziten ist bei einem ganzjährigen Betrieb für den Stadtverkehr Lübeck zu rechnen?

 

2) Welchen wirtschaftlichen Vorteil haben die Betriebe und Betreiber der Beach Bay / Waterfront von einem ganzjährigen Betrieb?

 

3) Werden sich die Betriebe und Betreiber der Beach Bay / Waterfront an den zusätzlichen Defiziten des Stadtverkehrs durch einen ganzjährigen Betrieb beteiligen?

 

a)      Wenn ja, in welcher Höhe?

 

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

4) Welche Anstrengungen haben der Bürgermeister und Mitarbeiter*innen der Verwaltung unternommen, damit sich die Betriebe und Betreiber der Beach Bay / Waterfront an den zusätzlichen Defiziten des Stadtverkehrs durch einen ganzjährigen Betrieb beteiligen (bitte detailliert auflisten)?

 

Der Bürgermeister wird gebeten, diese Fragen spätestens bis zur Vorlage des o.a. Konzeptes zu beantworten.“

 

 

 


 


Begründung

Zu 1):

Zur genauen Kostenschätzung wird aktuell ein Probebetrieb an der Norderfähre durchgeführt. Dieser Probebetrieb steht erheblich unter dem Einfluss der zweiten und dritten Corona-Welle. Bis zum 31.03.2021 wurde dem Stadtverkehr ein Betrag von EUR 83.700 netto ausgeglichen. Für den Zeitraum 01.04.2021 bis 31.10.2021 wurde durch den Stadtverkehr ein Zuschussbedarf von EUR 107.250 netto angemeldet und zugesichert.

r den Zeitraum Juli und August sieht die CovEx-Strategie zur Entzerrung des Tourismus eine kostenlose Fährnutzung an den Wochenenden vor. Die Kosten stehen hierzu noch nicht fest.

 

Zu 2):

Ein ganzjähriger Fährbetrieb der Fußnger:innenhre an der Nordermole stellt eine wichtige infrastrukturelle Ergänzung für den wirtschaftlichen Erfolg der Gesamtdestination Travemünde dar. So erfolgt u. a. eine Entzerrung des Besucher:innenaufkommens, die Erreichbarkeit, beispielsweise von Naturerlebnisangeboten, wird verbessert und es entsteht ein weiterer ganzjähriger Anschlusspunkt an den Ostseeküstenradweg nach Mecklenburg-Vorpommern.

Durch einen ganzjährigen Fährbetrieb der Fußnger:innenhre an der Nordermole wird der im Touristischen Entwicklungskonzept Travemünde 2030 als touristischer Kernerlebnisraum definierte Trave-Rundlauf erst möglich. Dieser ist wesentlich im Rahmen der Positionierung und Differenzierung des Seebades gegenüber anderen Ostsee-Destinationen.

Eine Bezifferung des wirtschaftlichen Vorteils für die Betriebe und Betreiber:innen der Beach Bay/Waterfront ist nicht möglich, zumal die gesamte Destination Travemünde und auch mittelbar oder unmittelbar die gesamte Wirtschaft in der Hansestadt Lübeck von dem Ganzjahresbetrieb profitiert.

 

Zu 3):

Eine Finanzierung oder Beteiligung an den Kosten für den Ganzjahresbetrieb der Norderfähre ist nicht vorgesehen. Zudem werden durch den ganzjährigen Betrieb Vorteile bei der gesamten Destination Travemünde gesehen, also u. a. auch bei den an der Vorderreihe, der Trave- und Strandpromenade angesiedelten Betrieben.

 

Zu 4):

Im September 2020 nahm der Fachbereich Wirtschaft und Soziales zu der Frage der Mitfinanzierung Kontakt mit einzelnen Betreiber:innen auf. Nach einhelliger Meinung wurde durch die Betreiber:innen ebenfalls ein Nutzen für die gesamte Destination Travemünde, mindestens jedoch für alle Betreiber:innen entlang des Rundlaufs gesehen. Die Mitfinanzierung durch einzelne Betreiber:innen wurde als unverhältnismäßig und nicht gerecht angesehen. Aufgrund der weiter oben ausgeführten Einschätzungen seitens der Stadtverwaltung und mangels Erfolgsaussichten wurde auf weitere Kontaktaufnahmen verzichtet.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2020/09359   Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Zuschuss Beach Bay für Norderfähre   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2020/09359-01   Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Zuschuss Beach Bay für Norderfähre   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Antwort auf Anfrage öffentlich