Vorlage - VO/2021/09979  

Betreff: Zustimmung zur Wiederwahl von stellvertretenden Ortswehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Burmester, Frank
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
08.06.2021 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
17.06.2021 
25. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Wiederwahl folgender Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zu stv. Ortswehrhrungen wird gem. § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zugestimmt:

 

nke Clasen  Freiwillige Feuerwehr Groß Steinrade

Matthias Purwin Freiwillige Feuerwehr Kronsforde

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Entfällt

Entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Besondere Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch den Beschluss nicht berührt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

§ 11 Abs. 3 BrSchG

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die aktiven Mitglieder der entsprechenden Freiwilligen Feuerwehren haben laut Versammlungsniederschriften die Wahlen vollzogen und die im Beschlussvorschlag stellvertretenden Ortswehrführungen gewählt. Aufgrund der Pandemielage wurden die Wahlen als Briefwahlen durchgeführt und durch den Stadtfeuerwehrverband begleitet.

 

Gem. § 11 Abs. 3 BrSchG bedarf die Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführung der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr. Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren. Aufsichtsberde für die öffentlichen Feuerwehren in den kreisfreien Städten ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BrSchG das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein.

 

Nach § 11 Abs. 2 BrSchG ist zur Wehrführung bzw. stellvertretenden Wehrführung wählbar,

wer am Wahltage

a)      seit mindestens vier Jahren ununterbrochen aktiv einer Feuerwehr angehört,

b)      die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,

c)      die für das Amt erforderlichen Lehrgänge erfolgreich besucht hat oder sich bei der Wahl zum Besuch der Lehrgänge innerhalb von zwei Jahren verpflichtet und

d)      das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 61. Lebensjahres zulässig. Die Amtszeit endet in diesem Fall mit dem Übertritt in die Ehrenabteilung, spätestens jedoch mit Ablauf des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.

 

Diese Voraussetzungen werden von den Gewählten erfüllt. Die persönliche und fachliche Eignung wird vom Stadtfeuerwehrverband bestätigt. Niederschriften über die vollzogenen Wahlen und die Personalbögen liegen vor. Die Leitung der Berufsfeuerwehr befürwortet gem. § 7 Abs. 3 BrSchG diesen Antrag.


 


Anlagen

keine