Vorlage - VO/2021/09924-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des BM Lars Lehrke (Die Unabhängigen) gem. § 16 GeschO: Geldanlagen der Hansestadt Lübeck und ihrer Beteiligungen bei der insolventen Greensill Bank AG, Bremen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2021/09924
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
20.05.2021 
24. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der aktuellen Presse kann entnommen werden, dass im Zuge der Insolvenz der Greensill

Bank AG, Bremen eine Vielzahl deutscher Kommunen damit rechnen muss, Millionenbeträge dort

angelegter Gelder zu verlieren. Unter anderem auch die Stadt Wahlstedt im Kreis

Segeberg.

Der Bürgerschaft möge berichtet werden, ob die HL und ihre Beteiligungen hiervon ebenfalls

betroffen sind und ggf. in welchem Ausmaß.

Ergänzend ge berichtet werden bei welchen Kreditinstituten die HL Guthaben unterhält

und nach welchen Kriterien diese ausgewählt wurden.

Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.
 


Begründung

Die Bereiche Haushalt und Steuerung sowie Buchhaltung & Finanzen teilen hierzu mit:

Seitens der Hansestadt Lübeck bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit der Greensill Bank AG,weder im Kernhaushalt, noch bei den städtischen Gesellschaften oder

Sondervermögen.

 

Im Rahmen der städtischen Liquiditätssteuerung ergeben sich auch Guthaben, die aktuell bei folgenden Kreditinstituten bestehen:

-Commerzbank AG

-Deutsche Bank AG

-Hamburg Commercial Bank AG (ehemals HSH Nordbank)

-Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG)

-Sparkasse zu Lübeck AG

-Sparkasse Holstein AöR

-Volksbank Lübeck eG

Es handelt sich hierbei um die Geschäftsbanken der Hansestadt Lübeck. Diese

Kreditinstitute sind seit vielen Jahren bzw. Jahrzehnten verlässliche Geschäftspartner

der Hansestadt Lübeck. Darüber hinaus wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten,

insbesondere bezüglich der Abwicklung des täglichen Zahlungsverkehrs, gearbeitet.

 

Weitergehende Geldanlagen in Form von befristeten Einlagen (Termingeldern) oder Spareinlagen bestehen nicht. Die städtische Liquiditätslage bietet diesbezüglich keinen Spielraum.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2021/09924   Anfrage des BM Lars Lehrke (Die Unabhängigen) gem. § 16 GeschO: Geldanlagen der Hansestadt Lübeck und ihrer Beteiligungen bei der insolventen Greensill Bank AG, Bremen   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Anfrage
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