Vorlage - VO/2020/09391-04  

Betreff: Dringlichkeitsantrag des Bauausschusses:
Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles

Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2020/09391
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.03.2021 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
VO 9391

Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft möge die untenstehende Empfehlung des Bauausschusses aus dem Antrag der AM Christopher Lötsch und AM Ulrich Pluschkell (VO/2020/09391-03) zur Beschlussvorlage Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles (VO/2020/09391 siehe Anlage) beschließen.

 


 


Begründung

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2021 die dort zur Entscheidung anstehende Beschlussvorlage (VO/2020/09391) mit folgendem Wortlaut des Antrages (VO/2020/09391-03) der AM Christoper Lötsch und AM Ulrich Pluschkell einstimmig geändert beschlossen und damit gleichzeitig festgelegt, dass eine Entscheidung durch die Bürgerschaft anhand der Empfehlung des Bauausschusses zu treffen ist.

 

Antrag VO/2020/09391-03:

Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen:

 

  1. Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.
  2. Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.
  3. Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.
  4. Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z.B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.
  5. Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.
  6. Es ist mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.
  7. Für den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit wird darin begründet, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) im Rahmen ihrer eigenen Planungen eine zeitnahe Entscheidung aus Richtung der Hansestadt Lübeck erwartet.

Das WSV plant ab März 2021 mit dem Beginn der technischen Bearbeitung. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass die Forderungen der Hansestadt Lübeck in die Planungen mit einbezogen werden, um zu verhindern, dass zusätzliche weitere Kosten für Planungsänderungen auf die Stadt zukommen.

Aufgrund der Tatsache, dass die nächste Sitzung der Bürgerschaft erst wieder am 20.05.2021 stattfindet, re es zielführend, dass sich die Bürgerschaft in der Sitzung am 23.03.2021 mit dem Antrag befasst, um so schnellstmöglich eine Entscheidung in Richtung WSV geben zu können.

 


 


Anlagen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VO 9391 (396 KB)    
Stammbaum:
VO/2020/09391   Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/09391-01   Antrag des Senior:innenbeirats zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates
VO/2020/09391-02   Antrag des AM Detlev Holst (Die Unabhängigen): Kostentragung und Leistungsumfang bei der Instandsetzung der Hubbrücke   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09391-03   AM Christopher Lötsch + AM Ulrich Pluschkell - Antrag zu: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09391-04   Dringlichkeitsantrag des Bauausschusses: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   5.061 - Fachbereichs-Dienste   Antrag eines Ausschusses/Beirates
2020/09391-03-01   Bericht zu dem Antrag der AM Christopher Lötsch & AM Ulrich Pluschkell zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Bericht öffentlich