Vorlage - VO/2021/09895  

Betreff: Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster (JJK): Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
18.05.2021 
49. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.05.2021 
24. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stiftung JJK JAs 2013 u 2014 m Prüfb

Beschlussvorschlag

 

1)      Der Jahresabschluss 2013 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € wird gem. § 92

 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

2)      Das tatsächlich erwirtschaftete Ergebnis von -69.172,05 € wird durch die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital HGH (nach dazu noch ausstehender Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zum Jahresabschluss 2013 der Stiftung HGH), ausgeglichen.

 

3)      Der Jahresabschluss 2014 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € wird gem. § 92

 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

4)      Das tatsächlich erwirtschaftete Ergebnis von -6.450,43 € wird durch die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital HGH (nach dazu noch ausstehender Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zum Jahresabschluss 2014 der Stiftung HGH), ausgeglichen.

 

5)      Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2021/09782), der im Prüfungs

 ausschuss am 10.03.2021 abschließend beraten wurde wird zur Kenntnis   genommen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280.5 Stiftungsverwaltung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die seitens der Stiftung erwirtschafteten Erträge sind nicht auskömmlich und werden daher durch immer noch solvente Stiftung Heiligen-Geist-Hospital im Rahmen des gleichartigen Stiftungszwecks ausgeglichen.
 


Anlagen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stiftung JJK JAs 2013 u 2014 m Prüfb (2282 KB)