Vorlage - VO/2021/09884  

Betreff: BM Zahn (SPD): Anfrage gem. § 16 GeschO: Lärmschutzmaßnahmen an der B 75 in HL-Kücknitz
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in:Dr. Philipps, Thorsten
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.03.2021 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
20.05.2021 
24. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Die B 75 wurde im Bereich der Ortsdurchfahrt Kücknitz/Rangenberg grundsaniert.

Durch diese vollzogene Instandsetzung der Straße sind scheinbar die bisher vorhandenen

Geschwindigkeitsmessanlagen, welche zum Zwecke der Lärmreduzierung installiert waren,

außer Betrieb gesetzt worden. Um Verständnis für die durchgeführte Baumaßnahme zu

erlangen, bitten wir um eine ausführliche Beantwortung folgender Fragen:

 

1)               Welche Absprachen wurden getroffen und mit wem um nach der Grundsanierung    

     der Straße mit offenporigem Asphalt (OPA) die vorhandenen Blitzanlagen als

     rmschutzmaßnahmen weiter betreiben zu können

 

2)              Werden zusätzlich zu dem OPA auch noch Lärmschutzwände zur Lärmminderung

     installiert? Und falls ja, wann soll diese Maßnahme umgesetzt werden?

 

3)               Ist der Streckenabschnitt nach der Grundsanierung als eine Autobahnähnliche

     Bundesstraße (d.h. mind. 2 Fahrstreifen in eine Richtung oder Richtungsfahr-

     bahnen baulich getrennt; hier ist beides vorhanden) eingestuft und erlaubt damit

     z.B. LKW 80 km/h zu fahren?

 

4)             Zum Zwecke der Lärmreduzierung soll es zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau und

                Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) und der Hansestadt Lübeck eine mögliche

                Übereinkunft existieren, die beinhaltet, dass nach dem Einbau des OPA zunächst

                eine Geschwindigkeit von 70 km/h anzuordnen ist, und erst nach Installation

                der Lärmschutzwände eine Erhöhung auf 80 km/h realisiert werden soll. Wann

                und durch welche Stellen wurde eine solche Vereinbarung getroffen?

 

5)               rfte dann eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dieser Autobahnähnliche

     Bundesstraße durch eine örtliche Verwaltung angeordnet werden, z.B. für LKWs

     grundsätzlich oder in den Nachtstunden aus Lärmschutzgründen von z.B. 60 km/h

 

6)             Der Ausschuss Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat schon vor Jahren für diesen

           Abschnitt eine Section Control gefordert, worauf aber aus Gründen der vorhande-

           nen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage verzichtet wurde. Zudem gab es noch

           zu klärende, rechtliche Bedenken (zuletzt bei der Installation einer solchen Über-

           wachungsanlage auf der Rendsburger Hochbrücke).

     Ist der Einbau einer solchen innovativen Anlage heutzutage möglich und durch die

     HL vorgesehen oder wird die alte, vorhandene Überwachungstechnik wieder

     instandgesetzt und zur Anwendung gebracht?

 

7)                 Welcher Verwendung wird die alte hochwertige Blitzanlage zugeführt, wenn diese

             nicht wieder installiert werden sollte (Zeitwert)?

 

8)              Die alte, gut funktionierende Blitzanlage für beide Fahrrichtungen erfasste zahlreiche

                 Geschwindigkeitsüberschreitungen:

 

-          Wie viele Verstöße wurden in den Jahren 2019 und 2018 registriert?

-          Wie hoch waren die Einnahmen aus der Verhängung von Verwarn- bzw. Bußgeldern?

-          In welchem Umfang Konnten Verstöße nicht geahndet werden, weil die Fahrzeugführenden nicht haftbar gemacht werden konnten (z.B. ausländische PKW/LKW)?

 

9)               Sind die vorgebrachten Beschwerden der Anwohner rechtens und wenn ja, 

     welche Maßnahmen werden getroffen, um dieser Lärmbelästigung entgegen zu wirken?


 


Begründung


 

 

 


Anlagen


 

Stammbaum:
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