Vorlage - VO/2021/09848  

Betreff: Austauschvorlage zur VO/2021/09706: Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Vierhörn
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.03.2021 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1_Lageplan

Beschlussvorschlag


Die Widmung der Verkehrsfläche Vierhörn betreffend in der Gemarkung Schönböcken, Flur 1, die Flurstücke 385 und 396 gemäß Anlage 1 mit einer erstmaligen Einstufung gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße Ortsstraße - wird beschlossen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Der Erschließungsträger

Zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25 November 2003.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans B-Plan 23.26.00 Schönböckener Straße 102 104 / Hagenskoppel und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 27. rz 2018 zwischen der Hansestadt Lübeck und der Harald Gerstmann und Klaus-Dieter Naatz GbR wurde die Verkehrsfläche Vierhörn ausgebaut.

Gemäß der am 27.10.2020 bzw. am 02.11.2020 unterzeichneten Übernahmevereinbarung hat der Erschließungsträger die Erschließungsanlage Vierhörn mit Ablauf des 23. Oktober 2020 an die Hansestadt Lübeck übergeben.

Mit der Übergabe liegt die Widmungsvoraussetzung nach § 6 Abs. 3 StrWG vor, das Eigentum an den Flurstücken 385 und 396 wird vom Erschließungsträger noch auf die Hansestadt Lübeck übergehen.

Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen gemäß Anlage 1.

 

Gemarkung: Schönböcken

Flur:

Flurstücke:

Vierhörn

1

385

396

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße -

Ortsstraße.

 


Anlagen


Anlage 1: Lageplan

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:  
  Nr. Status Name