Vorlage - VO/2021/09662-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage AM Gregor Voht (FREIE WÄHLER): Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention bzgl. Freizeitgestaltung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Schwartz, Claudia
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
27.04.2021 
20. Sitzung des Ausschusses für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage von AM Gregor Voht (Freie Wähler) in der Sitzung des Ausschusses für Soziales am 02.02.2021 zu VO/2021/09662

 


 


Begründung

 

Frage 1:

Welche Fortschritte wurden seit Beschluss des Rahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2018 bei der Beseitigung von Barrieren im Bereich der Freizeitgestaltung gemacht?

 

Antwort:

Am 27.09.2018 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck den Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention (VO/2018/06073) beschlossen.

Die verantwortlichen Fachbereiche wurden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.

 


 

 

Frage 2:

Wurde die Nutzung von Wäldern bei der Beseitigung von Barrieren im Bereich der Freizeitgestaltung bedacht? Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

 

Antwort:

Die Nutzung von Wäldern wurde im Rahmen des Handlungsfeldes Kultur, Sport und Freizeit nicht aufgegriffen; sie passt in der Struktur des Teilhabeplanes vielleicht auch besser in das Handlungsfeld Handlungsbedarf in der Verwaltung und den Eigenbetrieben“.

 

Antwort vom FB 3, Stadtwald:

Es werden bereits jetzt behindertengerechte Waldwege im Lübecker Stadtwald vorgehalten. Bei der Instandsetzung und Erweiterung des Wegenetzes werden die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention stets beachtet.

 

 

Frage 3:

Welche Projekte und Vorhaben sind im Bereich der barrierefreien Nutzung von Wäldern durch die Verwaltung aktuell geplant?

Siehe Antwort zu Frage 2

 

 

 

Frage 4: Wie bewertet die Verwaltung die Handlungsempfehlungen der Forschungsarbeit "Barrierefreie Erholung im Wald - Anspruch und Wirklichkeit in Baden-Württemberg", sind diese ganz oder teilweise auf Lübeck übertragbar?

 

Antwort vom FB 3, Stadtwald:

Der Bereich Stadtwald begrüßt die Handlungsempfehlungen der Forschungsarbeit „Barrierefreie Erholung im Wald Anspruch und Wirklichkeit in Baden-Württemberg“.  Bisher gab es seitens der entsprechenden Institutionen und Personen so gut wie keine Nachfrage nach entsprechenden Projekten. Lediglich für den Naturerlebnisweg „Rittbrookpfad“ gibt es ein gewisses Anforderungsprofil. Im Rahmen der forstlichen Bewirtschaftung und der allgemeinen Erholungsnutzung wird versucht, allen Anforderungen gerecht zu werden. Sollte ein weitergehender Bedarf an behindertengerechten Angeboten an den Stadtwald herangetragen werden, ist dieser offen für einen direkten Austausch, um gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.“


 


Anlagen

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