Vorlage - VO/2021/09697-02  

Betreff: Die Unabhängigen: Änderungsantrag zur VO/2021/09697: SPD: Änderung der Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Kjer, Joanna
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
11.02.2021 
21. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Sondersitzung) abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In der Neufassung der Geschäftsordnung wird eine Aktuelle Stunde in den Sitzungen der Bürgerschaft vorgesehen (der nachfolgende Textvorschlag entspricht der Regelung in der Stadt Kiel).

 

 (1) Eine Fraktion oder mindestens fünf Bürgerschaftsmitglieder können über ein bestimmt bezeichnetes Thema von allgemeinem und aktuellem Interesse für die Hansestadt Lübeck eine Aussprache in der Aktuellen Stunde beantragen.

(2) Die Formulierung des Themas muss kurz und sachlich gefasst sein. Sie darf keine Wertungen oder Unterstellungen enthalten.

(3) Der schriftliche Antrag darf frühestens am siebten Tag und muss spätestens am zweiten Arbeitstag vor dem Tag, an dem die Sitzung der Bürgerschaft beginnt, bis 09:30 Uhr im Büro der Stadtpräsidentin/des Stadtpräsidenten eingereicht werden.

(4) Ist der Antrag zulässig, setzt die Stadtpräsidentin/der Stadtpräsident die Aussprache auf die Tagesordnung. Über die Zulassung findet in der Bürgerschaftssitzung keine Aussprache statt.

(5) Liegen mehrere zulässige Themen vor, so werden diese in der Reihenfolge ihres Einganges behandelt. Die einzelnen Themen sind den Vorsitzenden der Fraktionen und der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister unverzüglich mitzuteilen.

(6) Die Dauer der Aktuellen Stunde ist auf eine Stunde beschränkt. Die Stadtpräsidentin/Der Stadtpräsident erteilt das Wort mit Vorrang abwechselnd nach der Fraktionszugehörigkeit. Die nicht während dieser Stunde behandelten Themen gelten als erledigt.

(7) Die Redezeit beträgt für jede Rednerin/jeden Redner höchstens fünf Minuten. Die Verlesung von Erklärungen oder von Reden ist unzulässig.

(8) Anträge zur Sache können nicht gestellt werden. Der Antrag auf Schluss der Beratung ist nicht zulässig.
 


Begründung

Erfolgt mündlich.
 


Anlagen