Vorlage - VO/2020/09174-02  

Betreff: Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft:
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Armutsstrategie zum Armuts- und Sozialbericht - sozialräumliche Gliederung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/09174
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig entsprechend des Antrages in ergänzter Fassung zu beschließen.

 

 


Begründung

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.10.2020 mit folgendem Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft befasst und ihn wie folgt ergänzt:

 

Antrag:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die im Rahmen des Armuts- und Sozialberichtes zu erhebenden Sozialdaten sollen in Zukunft für spezifische Sozialräume bzw. Quartiere im Stadtgebiete erhoben werden, um ein realistisches Bild der sozialen Situation besonders armutsgefährdeter Gruppen in den verschiedenen Lebensumfeldern Lübecks darzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund sind die Stadtteile Lübecks auf der Basis räumlicher Gegebenheiten sowie spezifischer sozialdemographischer Parameter in verschiedene Sozialräume bzw. Quartiere zu gliedern.

 

  1. Auf der Basis des Beschlusses vom 03.03.2015 (VO/2015/02403) und den Sozialdaten in den einzelnen Quartieren sollen die Handlungsempfehlungen zum Armuts- und Sozialbericht fortlaufend für die einzelnen Sozialräume Lübecks im Rahmen einer integrierten Armutsstrategie für Lübeck dargestellt werden. Die Armutsstrategie ist der Bürgerschaft im Jahr 2021 vorzulegen und soll regelmäßig in 5-Jahres-Intervallen gemäß der soziodemographischen Trends aktualisiert werden.

 

  • Im Kontext der Armutsstrategie soll insbesondere auf folgende besonders armutsgefährdete Gruppen eingegangen werden;
    • Kinder und Jugendliche
    • Frauen
    • Rentner*innen

 

  • Bei der Bündelung der spezifischen quartiersbezogenen Handlungsempfehlungen sind alle relevante Akteure in den Sozialräumen (z.B. freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste, Migrant*innenvereinigungen usw.) sowie relevante Akteure und Gremien der Verwaltung (z.B. Jobcenter, Arbeitsgruppe Leben und Wohnen im Alter usw.) in die Strategieerstellung und Maßnahmenanpassung einzubeziehen.

 

Es ist darauf zu achten, dass die aktualisierten und neuen Maßnahmen mit den rechtlich gestützten und realisierten Regelmaßnahmen (etwa solchen nach SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe oder SGB II / Arbeitsförderung) sowie bestehenden Angeboten und Konzepten sinnvoll verknüpft werden und keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

---

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

---

Enthaltungen

---

Kenntnisnahme

---

Vertagung

---

Ohne Votum

---

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig entsprechend des Antrages in ergänzter Fassung zu beschließen.
 

 


Anlagen


 

 

Stammbaum:
VO/2020/09174   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Armutsstrategie zum Armuts- und Sozialbericht - sozialräumliche Gliederung   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2020/09174-01   Beratungsergebnis des Ausschuss für Soziales zum Überweisungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Armutsstrategie zum Armuts- und Sozialbericht - sozialräumliche Gliederung   2.500 - Soziale Sicherung   Empfehlung eines Ausschusses
VO/2020/09174-02   Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Armutsstrategie zum Armuts- und Sozialbericht - sozialräumliche Gliederung   4.513 - Jugendarbeit   Empfehlung eines Ausschusses