Vorlage - VO/2020/09437-01  

Betreff: Antwort auf Antrag des Beirats für Senior:innen betr. Pflegegelderhöhung in städtischen Alten - und Pflegeheimen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2020/09437
Federführend:2.020 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
01.12.2020 
19. Sitzung des Ausschusses für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Präsentation neu
Auszug § 84 SGB XI
Auszug § 85 SGB XI

Beschlussvorschlag

 

Antrag des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck im Ausschuss für Soziales am 03.11.2020  
 

 


Begründung

 

„Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen:

ob die aus den Neuverhandlungen der Pflegesätze (Gesamtheimbeiträge) mit den Kostenträgern zu erwartenden überproportionalen Erhöhungen durch eine stufenweise Anhebung über einen längeren jährlichen Zeitraum sozial verträglich gestaltet werden können.“

 

Antwort:

 

Nach erfolgreicher Verhandlung der SeniorInnenEinrichtungen (SIE) über die Pflegesätze konnte eine deutliche Erhöhung der Entgelte für die Bewohner:innen geeint werden. Diese Erhöhung der Entgelte wurde bereits zum 01.11.2020 wirksam, die entsprechenden Verträge der SIE mit den Bewohner:innen wurden angepasst. Darüber wurde ausführlich in der Sitzung des Hauptausschusses am 10.11.2020 im Zusammenhang mit der Behandlung des Wirtschaftsplanes berichtet.

Von Seiten der Bewohner:innen wurde diese Erhöhung akzeptiert, das bestehende Sonderkündigungsrecht wurde von 15 Personen ausgeübt.

 

Wie im Hauptausschuss berichtet, ist eine Reduzierung der Erhöhung oder eine stufenweise Anhebung nicht möglich.


 

 

 

Für die SIE stellt das durch die Bewohner:innen zu entrichtende Heimentgelt die wirtschaftliche Grundlage für das betriebliche Wirtschaften bis zur nächsten Verhandlungsrunde dar. Der Verzicht oder teilweise Verzicht auf die im Zuge der Verhandlung geeinten Entgelte bedeutet für die SIE einen wirtschaftlichen Schaden. Gleichermaßen würde dies einen einseitigen Eingriff in Form eines Zuschusses der Hansestadt Lübeck in einen Markt bedeuten, in dem auch Mitbewerber agieren. Diese könnten ggf. einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Hansestadt Lübeck geltend machen, um die Ungleichbehandlung abzuwenden. Auch darüber wurde im Hauptausschuss berichtet.

 

Insgesamt werden über die Heimentgelte reale, bei den SIE entstehende und in die Zukunft wirkende Kosten abgegolten.

Verluste der Vergangenheit werden nicht berücksichtigt. Als Anlage ist der § 84 des SGB Elftes Buch, beigefügt. Aus § 84 SGB XI ergibt sich der inhaltliche Umfang der Pflegesätze. Diese sind und werden von den SIE ermittelt und verhandelt. Aus § 84 Abs. 6 SGB XI ergibt sich die Pflicht des Trägers der Einrichtung, mit der vereinbarten personellen Ausstattung die Versorgung der Pflegebedürftigen jederzeit sicher zu stellen.

 

Ebenfalls beigefügt ist § 85 SGB Elftes Buch in Auszügen. Hinzuweisen ist hier auf Absatz 6: (6) Pflegesatzvereinbarungen sowie Schiedsstellenentscheidungen nach Absatz 5 Satz 1 oder 2 treten zu dem darin unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Pflegeheimbewohner bestimmten Zeitpunkt in Kraft; sie sind für das Pflegeheim sowie für die in dem Heim versorgten Pflegebedürftigen und deren Kostenträger unmittelbar verbindlich.

 

Eine nachträgliche Änderung scheidet demnach aus.

 

Entgelte durch Eingriffe in das System geringer zu halten, als es durch die ermittelten IST-Kosten gerechtfertigt wäre, erfordert geringere Kosten zu verhandeln, als real anfallen. Dies stellt einen Verstoß gegen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit (§ 75 II GO Schleswig-Holstein) dar und bedeutet eine einseitige Bevorzugung der Bewohner:innen der SIE im Vergleich zu anderen Trägern.

 

Für die Bewohner:innen ist die soziale Verträglichkeit durch die Möglichkeit gewährleistet, die bekannten staatlichen Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Belastung durch angehobene Entgelte, die durch staatliche Hilfe abgefedert wird, bedeutet keine Änderung in der Betreuungssituation für die Bewohner:innen der SIE.

 

Für die SIE und die Hansestadt Lübeck ist ein Eingriff in das Verhandlungsergebnis 2020 nicht möglich.

 

 

 

In diesem Zusammenhang möge der Bürgermeister zeitnah folgende Fragen beantworten:

 

1. Für welche Bestandteile des Gesamtheimentgelts (Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Kosten Ausbildung) sind die in der Presse genannten Erhöhungen im Einzelnen in EURO und prozentual beantragt?

2. Wie wirkt sich die beantragte Erhöhung auf den Eigenanteil je Pflegegrad aus?

3. Wurden die Bewohner:innenbeiräte beteiligt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?


 

 

 

4. Im Gegensatz zu freien und privaten Trägern werden die Investitionskosten je Einrichtung unterschiedlich bewertet. Für die städtischen Einrichtungen sind die Investitionskosten allesamt deckungsgleich. Weshalb gibt es keine Differenzierung?

5. Welche Erhöhungen erfolgten in den Jahren 2015 -2019 in EURO und prozentual für die jeweilige städtische Einrichtung und wie hoch waren die jeweiligen Eigenanteile.

6. Gibt es ein Benchmarking für alle Öffentlichen, Freien und Privaten Träger in der Lübecker Altenpflege? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Antworten:

 

Die Antworten zu den Fragen 1 – 6 entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Präsentation.  
 

 


Anlagen

 

 

  • Präsentation
  • Auszug § 84 SGB XI
  • Auszug § 85 SGB XI

    
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation neu (233 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Auszug § 84 SGB XI (47 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Auszug § 85 SGB XI (38 KB)    
Stammbaum:
VO/2020/09437   Antrag des Beirats für Senior:innen betr. Pflegegelderhöhung in städtischen Alten - und Pflegeheimen   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates
VO/2020/09437-01   Antwort auf Antrag des Beirats für Senior:innen betr. Pflegegelderhöhung in städtischen Alten - und Pflegeheimen   2.020 - Fachbereichs-Controlling   Antwort auf Anfrage öffentlich