Vorlage - VO/2020/09274-01
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Beschlussvorschlag
Der Kurbetrieb Travemünde wird gebeten zu prüfen, folgenden Passus in die neu zu erstellende “Satzung zur Kurabgabe und Strandnutzungsgebühr im Stadtteil Travemünde” aufzunehmen:
Die ostseecard der Kurbetriebe Travemünde berechtigt zur kostenlosen Nutzung der Fähren des Stadtverkehr SL. Ausgenommen davon sind die Besitzer einer Jahreskarte.
Ein abschließender Prüfbericht ist dem Wirtschaftsausschuss spätestens im März 2021 vorzulegen.
Begründung
Mit dieser Regelung würde der Kurbetrieb Travemünde eine wesentliche Attraktivitätssteigerung von Travemünde und insbesondere des Promenadenrundlaufs erzielen.
Die Möglichkeit mit der ostseecard (seinerzeit Kurkarte) die Fähre kostenlos benutzen zu können, hat es in Travemünde bereits früher gegeben. Die Resonanz war seinerzeit äußerst positiv. Sowohl von den Feriengästen, als auch von den Kurbetrieben. Der Feriengast nutzte kostenlos die Fähre und der Kurbetrieb hatte netto mehr Einnahmen, weil die Karte explizit nachgefragt wurde.
Der Preis der ostseecard ist angemessen zu erhöhen, so dass der Kurbetrieb über die erzielten Mehreinnahmen einen Beitrag zur Finanzierung des Fährbetriebes leisten kann.
Anlagen