Vorlage - VO/2020/09500  

Betreff: Weiterführung der städtischen Förderung für das MGH Eichholz im Projektzeitraum 2021 - 2028
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.021 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Mühleis, Michael
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2020 
41. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanz. Ausw. KONSUMTIV

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bekennt sich zu ihrem Mehrgenerationenhaus.
     

Das Mehrgenerationenhaus ist Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen Planungen beziehungsweise Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels.

 

  1. Die städtische Förderung für das Mehrgenerationenhaus wird in bisheriger Form mit einen jährlichen Kofinanzierungszuschuss von 10.000,00 EUR für die Laufzeit des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“ im Förderzeitraum 01.01.202131.12.2028 weitergeführt, sofern Lübeck hierfür den Zuschlag erhält.

 
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine Betroffenheit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (s. Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

 

Das Mehrgenerationenhaus Eichholz ist ein zentraler Ort der Begegnung, an dem das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird und ist darüber hinaus Bestandteil der kommunalen Entwicklungsplanung. Neben der engen Zusammenarbeit mit der Kommune konnte das MGH seit seinem Bestehen eine enge Vernetzung mit den unterschiedlichsten Akteuren im Stadtteil aufbauen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in den Bereichen Integration und Bildung sowie Alter und Pflege. Das ehrenamtliche Engagement ist ein zentraler Aspekt in der Arbeit und wird mit verschiedenen Angeboten weiter gefördert.

 

Das Mehrgenerationenhaus (MGH) Lübeck-Eichholz wurde im Mai 2008 eröffnet.

 

Die Räumlichkeiten bestehen aus dem Offenen Treff mit Café-Betrieb, EDV-Raum, Küche und Innenterrasse. Im hinteren Trakt befinden sich drei zu mietende Räume unterschiedlicher Größe mit (Behinderten)-WCs, Küche und Terrassen. Weiterhin betreibt das BALI/JAW vor Ort eine Ausbildungsschneiderei.

An das MGH grenzt ein großer Garten mit altem Baumbestand, in dem stabile Sportgeräte für Erwachsene installiert sind.

 

Im Haus gibt es diverse Bildungsangebote (EDV, Englisch) sowie Spiel- und Klönnachmittage. Zudem finden Sport-, Kreativ-, Musik- und Frühstücksgruppen statt. Anbieter einiger fester Aktivitäten ist der AWO Kreisverband Lübeck e.V. Weiterer Unterstützer des MGH ist der Förderverein Treffpunkt Eichholz. Sonstige im Haus stattfindende Einzelaktionen sind Basare, Flohmärkte, sowie das jährlich stattfindende Mehrgenerationensommerfest.


 

 

 

In Ihrer Sitzung am 30.06.2016 hat die Bürgerschaft beschlossen, die städtische Förderung des Mehrgenerationenhauses Eichholz in ihrer bisherigen Form für die Laufzeit des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“ 01.01.2017 – 31.12.2020 weiterzuführen.

 

Mit dem neuen Beschluss soll nun die Förderung für den Anschlusszeitraum bis 2028 sichergestellt werden.

 

Das städtische Bekenntnis zum MGH und die entsprechende Kofinanzierung sind Voraussetzung dafür, dass vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein Zuwendungsbescheid ausgestellt werden kann. Die Gewährung des Zuschusses ist nur so lange notwendig, wie der Bund das Vorhaben insgesamt fördert.

 

 

 
 

 


Anlagen

 

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanz. Ausw. KONSUMTIV (7 KB)