Vorlage - VO/2020/09421  

Betreff: Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems für die Lübecker Bürgerschaft
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Thedens, Inga
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.11.2020 
41. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat in der Sitzung am 28.05.2020 zu Punkt 10.9 (VO08663) den nachstehenden, zu Protokoll gegebenen, Änderungsantrag der CDU-Fraktion angenommen.

 

„Der Bürgermeister möge prüfen, wie sich ein elektronisches Abstimmungssystem in der Lübecker Bürgerschaft einrichten ließe und welche Kosten hierbei entstehen. Das System muss den Anforderungen an transparente Abstimmungen genügen und das Stimmverhalten offener Abstimmungen auf Monitoren, als Projektion oder ähnliches darstellen.“

 

Die Prüfung ist in Abstimmung mit den Bereichen Bürgermeisterkanzlei, Recht sowie Logistik erfolgt und es wird wie folgt dazu berichtet:

 


Begründung

 

Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein legt in § 39 Abs. 2 fest, dass über Beschlüsse der Gemeindevertretung offen abgestimmt wird. Diese Regelung findet sich in § 24 Abs. 2 Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (GeschO) wieder, nach der  in der Bürgerschaft offen abgestimmt wird, in der Regel durch Handzeichen. Von diesem Gebot der offenen Abstimmung gibt es bei Sachbeschlüssen keine Ausnahme. Offen ist eine Abstimmung dann, wenn für die Anwesenden erkennbar ist, wie der oder die Einzelne abgestimmt hat. Die offene Abstimmung per Handzeichen ist jedoch nicht zwingend vorge-schrieben, vielmehr kann die Form der offenen Abstimmung durch eine entsprechende Re-gelung in der Geschäftsordnung festgelegt werden.

Sofern die Bürgerschaft also künftig mittels eines elektronischen Abstimmungssystem über Beschlüsse abstimmen möchte, ist dies möglich und erfordert neben der Beschaffung und Installation einer entsprechenden Technik aus rechtlicher Sicht lediglich eine Änderung der Geschäftsordnung.

Die hierfür einzusetzende Technik muss sicherstellen, dass das Abstimmungsverhalten jedes einzelnen Mitgliedes der Lübecker Bürgerschaft offen erkennbar ist. Dazu wird jedem Mitglied der Bürgerschaft für Abstimmungen ein Gerät, auf dem mit Knopfdruck "Ja, Nein oder Enthaltung" ausgewählt werden kann, am Platz bereitgestellt. Der oder die Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf und gibt die Geräte für die Abstimmung frei. Das Ergebnis der Abstimmung wird dann auf Monitoren (im Bürgerschaftssaal und auf den Tribünen) in der Form dargestellt, dass ersichtlich sein wird, wie jedes einzelne Mitglied der Bürgerschaft abgestimmt hat.

Nachstehend folgt eine Beschreibung der hierfür benötigten Technik inkl. Kostenschätzung.

Als Reaktion auf die aktuelle Corona-Pandemiesituation wurde im März 2020 bereits ein Teil der notwendigen Medientechnik beschafft.

Derzeit einsetzbar sind 30 mobile i.d.R. als Tischmikrofone genutzte Konferenzeinheiten. Es ist vorgesehen, bis Ende 2020 weitere mobile Konferenzeinheiten mit Mikrofonen und La-destationen sowie für alle Konferenzgeräte passende Transportracks zu beschaffen um auch größere Gremiensitzungen in allen Sitzungsräumen des Rathauses durchführen zu können.

Die mobilen Konferenzeinheiten sind weiter konfigurierbar und können mit einem Kartenle-segerät ausgestattet werden. So ausgestattet kann die Konferenzeinheit für die elektronische Abstimmung genutzt werden. Für die Konfiguration, d.h. die Software inkl. Einrichtung, die Kartenlesegeräte und die für jeden und jede Abstimmungsberechtigte:n individualisierbaren Karten sowie für die Steuerung der Abstimmungsfunktion ist mit einem finanziellen Mehrauf-wand von knapp 100.000,00 EUR zu rechnen.

Weiterhin muss im Bürgerschaftssaal mind. eine technische Lösung für die Darstellung des Abstimmungsverhaltens installiert werden, Kosten ca. 65.000,00 EUR. Für die Bild- und Tonübertragung auf beide Emporen im Bürgerschaftssaal liegt eine Kostenschätzung in Höhe von 25.000,00 EUR vor. Auf den Emporen müssen Lautsprecher und Monitore installiert und mit der Technik im Bürgerschaftsaal verbunden werden.

Bei der Installation müssen die besonderen Anforderungen des historischen Raumes be-rücksichtigt werden. Diese verursachen einen Großteil der Kosten.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 190.000,-- EUR. Sollte zusätzlich eine Liveübertragung mit Aufzeichnung in Bild und Ton angestrebt werden (VO2020/09429) erhöhen sich die Ge-samtkosten um 18.000,-- EUR zzgl. der laufenden Kosten für jede Sitzung.

Eine Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems ist unter der Voraussetzung, dass eine entsprechende Regelung in die Geschäftsordnung der Bürgerschaft aufgenommen wurde und die notwendige Technik beschafft und installiert wurde, im 1. Quartal 2021 möglich..

 


Anlagen