Vorlage - VO/2020/09401
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Beschlussvorschlag
Mündliche Anfrage des AM Oliver Prieur im Hauptausschuss am 25.08.2020:
„Herr Prieur teil mit, davon Kenntnis erlangt zu haben, dass Entscheidungen nicht satzungsgemäß getroffen werden (Ablehnung von Gewerbe).“
Begründung
Anträge auf Umnutzung von Wohnungen oder von gewerblichen Räumen zu Ferienwohnungen werden satzungskonform entschieden.
Der Schutz von Wohnraum ist explizites Ziel der Erhaltungssatzung.
Räume, die für gewerbliche Nutzungen genehmigt sind, sind von daher von dem Satzungsziel nicht betroffen. Diese können weiterhin wie genehmigt gewerblich oder auch für gewerbliche Ferienwohnungen umgenutzt werden.
Ein Antrag auf Nutzungsänderung ist erforderlich.
Anlagen