Vorlage - VO/2020/09368
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Beschlussvorschlag
Wann wird die Straße Alte Mühle in Schlutup saniert? Dort besteht keine Teerdecke. Nach Regengüssen steht das Wasser in den teilweise mehr als 20 cm tiefen Schlaglöchern, die von Anwohnern notdürftig selbst gefüllt werden müssen. Besteht hier bei Schäden ein Anspruch gegen die Stadt?
Bitte um schriftliche Beantwortung.
Begründung
Anlagen