Vorlage - VO/2020/09344  

Betreff: Feststellung Jahresabschlüsse 2012 und 2013 der Stiftung "Lübecker Wohnstifte"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2020 
41. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
LW 2012 u 2013 Prüfb u JAe

Beschlussvorschlag

1)      Der Jahresabschluss 2012 der Stiftung „Lübecker Wohnstifte“ mit einem Jahresüberschuss von 238.918,90 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

2)      Dieser Jahresüberschuss 2012 wird anteilig (= 88.067,96 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 132.101,95 €) nebst Bauerneuerungsrücklage (18.748,99 €) im drauffolgenden Wirtschaftsjahr zugeführt.

 

 

3)      Der Jahresabschluss 2013 der Stiftung „Lübecker Wohnstifte“ mit einem Jahresüberschuss von 100.737,97 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

4)      Dieser Jahresüberschuss 2013 wird anteilig (= 40.295,19 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 60.442,78 €) im drauffolgenden Wirtschaftsjahr zugeführt.

 

5)      Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-
fungsausschuss am 10.09.2020 abschließend beraten wurde (VO/2020/09147) wird
zur Kenntnis genommen

.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280.5 – Stiftungsverwaltung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung


Gemäß der Abgabenordnung (AO) i.V.m. dem zugrunde liegenden GBV mit der GG Trave mbH wurde der Jahresüberschuss den gebildeten Zweckrücklagen sowie der Freien Rücklage zugeführt.

 


Anlagen

Prüfberichte mit zugehörigen Bilanzen.
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich LW 2012 u 2013 Prüfb u JAe (11712 KB)