Vorlage - VO/2020/09329  

Betreff: Feststellung Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Stiftung "Haus der Jugend"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:4.513 - Jugendarbeit
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2020 
41. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
HdJ 2016 u 2017 Prüfb u JAe

Beschlussvorschlag

1. Der Jahresabschluss 2016 der Stiftung Haus der Jugend mit einem Jahresüberschuss von 47.718,39              (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S.H i.V.m. §17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H               festgestellt.
2. Dieser Jahresüberschuss wird in 2017 der Ergebnisrücklage sowie dem Stiftungskapital zugeführt.

 

3. Der Jahresabschluss 2017 der Stiftung Haus der Jugend mit einem Jahresüberschuss von 3.178,65              (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S.H i.V.m. §17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H               festgestellt.
4. Dieser Jahresüberschuss wird in 2018 der Ergebnisrücklage zugeführt.
 

5. Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-
 fungsaausschuss am 10.09.2020 abschließend beraten wurde (VO/2019/09145) wird
 zur Kenntnis genommen

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

4.513 – Jugendarbeit

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Satzungsgemäß sind Überschüsse der Ergebnisrücklage zuzuführen; vom 2016er Ergebnis konnten aber 42.881,60€ dem eigentlichen Stiftungskapital gutgeschrieben werden da dies aus einem Grundstückverkauf aus selbigen herrührt.
 

 


Anlagen

Prüfbericht sowie dazugehörige Bilanzen.
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HdJ 2016 u 2017 Prüfb u JAe (2047 KB)