Vorlage - VO/2020/09307
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Beschlussvorschlag
Die Veranstaltungsbetriebe in Lübeck werden in den Kulturrettungsfond, in Form des Soforthilfeprogramms der Hansestadt Lübeck, verabschiedet am 30. Juli, gestartet am 01. August 2020, mit aufgenommen.
Begründung
Durch die Corona Krise sind besonders die Kultur- und Veranstaltungsbetriebe betroffen.
Da kaum noch, oder nur unter strengen Auflagen, Veranstaltungen und öffentliche Events stattfinden können, zeichnen sich die wirtschaftlichen Einbußen dramatisch ab. Bei beschlossenen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen wurde die Veranstaltungswirtschaft bisher nur unzureichend berücksichtigt.
Die Veranstaltungsbetriebe in den Kulturrettungsfond aufzunehmen erscheint besonders vor dem Hintergrund sinnvoll, dass die dort für die freie Theaterszene zur Verfügung gestellten Mittel, nicht ausgeschöpft werden brauchen.
Anlagen