Vorlage - VO/2020/09054
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Flächen Schaustellern kurzfristig gratis oder gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden können.
Begründung
Großveranstaltungen werden voraussichtlich noch bis Ende Oktober 2020 verboten bleiben. Dadurch drohen vielen ortsansässigen Schaustellerbetrieben Umsatzeinbußen und Einkommensverluste für eine Dauer von voraussichtlich sieben Monaten. Sollte es eine zweite Corona-Welle geben, vielleicht sogar noch länger. Das ist unzumutbar. Daher möge geprüft werden, welche städtischen Flächen sich evtl. auch nur für einzelne Verkaufswagen oder Fahrgeschäfte eignen. Diese werden dem Lübecker Schaustellerverband zu entsprechenden Konditionen und unter Benennung der zu beachtenden Hygiene- und Abstandsregelungen angeboten. Mit in die Betrachtung einzubeziehen sind z.B. auch Standplätze auf den Wochenmärkten oder die Freigabe der Marktflächen an gesonderten Tagen außerhalb der Wochenmarkttage. Weiterhin die Breite Straße, der Koberg für z.B. auch Drive-In-Verkaufsstände, der Drehbrückenvorplatz, der Theaterplatz, die Untertrave Wasserseite, Wasserseite MuK und die Promenaden in Travemünde.
Anlagen
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