Vorlage - VO/2020/08969
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Beschlussvorschlag
Absage Travemünder Woche 2020
Begründung
Entsprechend den Regelungen des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Schleswig-Holstein darf an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass ausnahmsweise eine Ladenöffnung per Rechtsverordnung zugelassen werden. Der Zeitraum, in dem die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, darf dabei fünf zusammen-hängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18.00 Uhr enden. Der be-sondere Anlass muss im betreffenden Gebiet eine prägende Wirkung entfalten.
Mit Stadtverordnung vom 16.04.2019 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonnta-gen in der Hansestadt Lübeck aus besonderem Anlass wurde bestimmt, dass an folgenden Sonntagen aufgrund der genannten Anlässe Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen:
21. Juli 2019 Anlass: "Travemünder Woche"
03. November 2019 Anlass: "Nordische Filmtage Lübeck"
19. Juli 2020 Anlass: "Travemünder Woche"
08. November 2020 Anlass: "Nordische Filmtage Lübeck"
25. Juli 2021 Anlass: "Travemünder Woche"
07. November 2021 Anlass: "Nordische Filmtage Lübeck"
Die Travemünder Woche wurde inzwischen für das Jahr 2020 abgesagt. Somit ist der besondere Anlass, welcher als Grundlage für die besonderen Ladenöffnungszeiten am 19.Juli 2020 diente, entfallen.
Die Stadtverordnung vom 16.04.2019 ist daher entsprechend zu ändern, der Termin 19. Juli 2020 ist aufzuheben.
Die Entscheidung über die Änderung der Festsetzung der Ladenöffnungszeiten trifft der Bürgermeister. Vor Erlass ist die Änderungsverordnung zur Stadtverordnung der Bürgerschaft vorzulegen.
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Anlagen
Entwurf Änderungs-VO verkaufsoffene Sonntage 2020
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1 | öffentlich | Änderungs-VO verkaufsoffene Sonntage 2020 Entwurf (141 KB) |