Vorlage - VO/2020/08752
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Beschlussvorschlag
In der Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2019 wurde in der Vorlage Nr. VO/2019/07028 (Bericht zum Stand der Umsetzung des Beschlusses VO/2018/06371 „Begrenzung von Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel“ vom 30.08.2018) Folgendes ausgeführt:
„Für Travemünde wird die Bauverwaltung nach Abschluss des Satzungsverfahrens für die Lübecker Altstadt prüfen, ob bzw. für welche Teile des Stadtteils die Aufstellung einer Erhaltungssatzung sinnvoll ist.“
Meine Fragen hierzu:
Wann wird mit den vorbereitenden Maßnahmen für die Aufstellung einer Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung von Wohnbevölkerung für Travemünde begonnen?
Für welche Wohngebiete sind aus Sicht der Verwaltung vergleichbare Regelungen (Erhaltungssatzungen oder B-Pläne bzw. B-Planänderungen) erforderlich?
Begründung
Anlagen