Vorlage - VO/2020/08579
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Beschlussvorschlag
Werden von der Hansestadt Lübeck private Dienstleister beauftragt oder Leiharbeitnehmer über Drittunternehmen beschäftigt, die den ruhenden oder fließenden Verkehr überwachen?
Wenn ja: Tragen diese Uniform? Um wieviele Personen handelt es sich?
Begründung
Anlagen