Vorlage - VO/2019/08414  

Betreff: Anfrage des stellv. AM Dr. Axel Flasbarth (Bündnis 90/ Die Grünen): Grundstücksgeschäft am ZOB, St. Lorenz Süd (3)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.11.2019 
24. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
28.01.2020 
26. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Zur Antwort des Bürgermeisters auf die Anfrage “Grundstücksgeschäft am ZOB, St. Lorenz Süd (2)” vom 12.11.19 möge der Bürgermeister bitte die folgenden Nachfragen und offene Punkte beantworten:

 

1)      Der Bürgermeister berichtet, dass die WKM Development GbR den Bauantrag fristgerecht am 26.02.18 gestellt hat. War dieser Bauantrag zu diesem Zeitpunkt “einvernehmlich mit dem Gestaltungsbeirat der Hansestadt Lübeck abgestimmt”, wie im Kaufvertrag gefordert?
 

2)      Wie kann der am 26.02.18 gestellte Bauantrag grundsätzlich “vollständig und bescheidungsfähig” sein (wie im Kaufvertrag gefordert), wenn bis dahin noch keine Einigung mit den Nachbarn bzgl. der Abstandsflächen erfolgt war, sondern stattdessen eine “rechtliche Auseinandersetzung” stattfand, die bis heute noch nicht beigelegt wurde?
 

3)      Wenn auf einen städtebaulichen Wettbewerb zugunsten eines Gutachterverfahrens, eines gemeinsamen Architekts und der Freigabe durch den Gestaltungsbeirat verzichtet wurde, warum wurde zugelassen, dass der Bauantrag in zentralen Punkten sehr deutlich vom ersten Preis des Gutachterverfahrens abwich?
 

4)      Laut Bebauungsplan Nr. 03.60.00 - Bahnhofsviertel - liegt das betreffende Grundstück am ZOB in einem Kerngebiet (MK) und nicht in einem Mischgebiet (MI), wie in der Antwort vom 12.11.19 angegeben. Wie hoch ist der umgerechnete örtliche Bodenrichtwert in dem betreffenden Kerngebiet für die Bebauung mit einem 5- bzw. 6-stöckigen Gebäude (im Vergleich zu den in der Antwort vom 12.11.19 angegebenen 550€/m2 und dem Kaufpreis von rund 679€/m2)?             
 

 

 


Begründung


 

 

 


Anlagen