Vorlage - VO/2019/08377  

Betreff: Dringlichkeitsantrag - Christopher Lötsch (CDU) und Ulrich Pluschkell (SPD):
Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm 14 - 34
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco   
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
18.11.2019 
24. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Steinrader Damm 14 - 34 Plan

Beschlussvorschlag

1. Für die im Stadtteil St. Lorenz Nord, Ortsteil Schönböcken, zwischen dem Steinrader Damm und dem Flutgraben, westlich des dortigen Campingplatz, gelegenen Fläche (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird anschließend an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm 14 - 34 im besonderen Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Mit den Bauleitplanverfahren werden im Einzelnen vor allem folgende Planungsziele verfolgt:

- Schaffung eines Wohngebiets für freistehende Einfamilienhäuser und Reihenhäuser als maßvolle Ergänzung der benachbarten Bebauung östlich und westlich am Steinrader Damm.

- fußläufige Anbindung über Fuß- und Radwege an die Siedlung Dornbreite und die Schönböckener Hauptstraße.

- Schaffung einer Wohnsiedlung mit direkter Anbindung an den Naherholungsraum des Flutgrabens.

- Schutz des Flutgrabens durch Verzicht auf eine direkte Einleitung von Regenwasser, stattdessen Rückhaltung des Regenwassers in einem separaten Regenrückhalte-becken oder auf den einzelnen Baugrundstücken.

- Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus (zweiter Förderweg).

- Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bis spätestens 15.12.2019 bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.

4. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

5. Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.

6. Die Erstellung des Bebauungsplans soll - soweit rechtlich möglich - durch einen freien Planer erfolgen mit dem Ziel einer weitgehenden arbeitsmäßigen Entlastung der Bauverwaltung und durch den Investor/Projektentwickler finanziert werden.
 

 


Begründung

Die Hansestadt Lübeck unternimmt derzeit große Anstrengungen zur Schaffung von mehr Wohnraum im Bereich der Hansestadt Lübeck. Dabei steht der Neubau von bezahlbarem Wohnraum im Geschosswohnungsbau im Vordergrund. Durch den B-Plan Steinrader Damm 14 - 34 soll sowohl dem unabweisbaren Bedarf an Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus als auch an Einfamilienhäusern Rechnung getragen werden.
 

 


Anlagen

1 Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Steinrader Damm 14 - 34 Plan (204 KB)