Vorlage - VO/2019/08336  

Betreff: Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 330.000 Euro für das Jahresprogramm 2020 der LÜBECKER MUSEEN
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
09.12.2019    FÄLLT AUS ! ! ! 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
13.01.2020    FÄLLT AUS ! ! ! 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.01.2020 
26. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2020 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zuwendungsbescheid_Possehl_2020

Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung angebotene Zuwendung in Höhe von 330.000 Euro für die Realisierung des Jahresprogramms 2020 der LÜBECKER MUSEEN wird angenommen.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Auch in 2020 müssen über 90% der Kosten für das Programm der LÜBECKER MUSEEN, d.h. für die Realisierung der Sonderausstellungen inklusive Marketing und Werbung, die Veranstaltungen und die Museumspädagogik, über Drittmittel finanziert werden. Die Förderung der Possehl-Stiftung leistet dazu den wichtigsten Beitrag.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 330.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2019 einen Gesamtwert von 811.371,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 330.000,00 Euro zuständig.

 

 


Anlagen

Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zuwendungsbescheid_Possehl_2020 (415 KB)