Vorlage - VO/2019/08336
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Beschlussvorschlag
Die von der Possehl-Stiftung angebotene Zuwendung in Höhe von 330.000 Euro für die Realisierung des Jahresprogramms 2020 der LÜBECKER MUSEEN wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Auch in 2020 müssen über 90% der Kosten für das Programm der LÜBECKER MUSEEN, d.h. für die Realisierung der Sonderausstellungen inklusive Marketing und Werbung, die Veranstaltungen und die Museumspädagogik, über Drittmittel finanziert werden. Die Förderung der Possehl-Stiftung leistet dazu den wichtigsten Beitrag.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 330.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2019 einen Gesamtwert von 811.371,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 330.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Zuwendungsbescheid_Possehl_2020 (415 KB) |