Vorlage - VO/2019/08309
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Beschlussvorschlag
Der Bundesfinanzhof will den sogenannten steuerlichen Querverbund bei kommunalen Unternehmen durch den Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen. Welche Auswirkungen kann dies für die Hansestadt Lübeck haben? Trifft die Hansestadt Lübeck entsprechend Vorbereitungen für den Falle eines negativen Urteils?
Begründung
Anlagen