Vorlage - VO/2019/08293
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Beschlussvorschlag
Die Planung in dem unten beschriebenen Umfang wird weitergeführt. Der baulichen Umsetzung wird zugestimmt.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||
| X | freiwillig | ||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck führen in dem Bereich umfangreiche Leitungsarbeiten durch (Umstellung von Misch- auf Trennsystem). Da dabei ein Großteil der Oberfläche betroffen ist, soll die Oberfläche in einen ordentlichen Zustand gebracht werden. Der Straßenquerschnitt wird neu geordnet und gemäß den geltenden Richtlinien ausgebaut. Die Entsorgungsbetriebe stellen die Oberfläche nach ihrer Maßnahme provisorisch wieder her. In diesem Zuge werden die erforderlichen Entwässerungsleitungen für die neue Querschnittsaufteilung vorgestreckt, so dass der Straßenbau diese nicht im Nachgang verlegen muss. Durch das abgestimmte, aufeinander folgende Bauen von Leitungs-/Medienträgern und Straßenbau, entstehen Kostenvorteile für alle Beteiligten. Da bei Ausschreibungsbeginn der Leitungs-/Medienträger auf eine Sicherheit bestehen muss, dass die provisorische Fläche anschließend in den Endausbau überführt wird, ist es erforderlich, die Projektfreigabe im Vorhinein zu sichern.
Darstellung des Vorhabens:
Mit der Baumaßnahme werden die Straßen Bögengang im Bereich von der Mecklenburger Straße bis zur Schlutuper Kirchstraße und die Schlutuper Kirchstraße im Bereich von der Mecklenburger Straße bis zur Straße Haler Ort auf eine regelkonforme Verkehrsführung umgebaut. Auf dem gesamten Abschnitt wird die Fahrbahn und die Nebenanlagen neu geordnet und richtlinienkonform gemäß der StVO und RASt 06 ausgebaut.
Beschreibung der Baumaßnahme:
Der geplante Straßenquerschnitt sieht eine optisch einheitliche Fläche vor, bei der die Fahrbahn und Nebenanlagen durch eine Rinne optisch getrennt sind. Die Fahrbahn soll in den Straßen Bögengang und der Schlutuper Kirchstraße mit einer Breite von 3,00 m durchlaufend in einer Pflasterbauweise ausgebildet werden. Die Fahrbahn wird von 0,30 m breiten Rinnen von den Nebenflächen getrennt, um die Fahrspur kenntlich zu gestalten und die Entwässerung zu gewährleisten. Die Nebenanlagen werden ebenfalls in der gewählten Pflasterbauweise ausgeführt.
Zeitplan:
Im zweiten Quartal 2020 werden seitens der Entsorgungsbetriebe Lübeck Leitungsarbeiten (Umstellung Misch- auf Trennsystem) begonnen. Die Maßnahme der Entsorgungsbetriebe dauert voraussichtlich bis Mitte 2022. Im Anschluss sollen die Straßenbauarbeiten beginnen und voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem geplanten Straßenbauvorhaben wird im kommenden Jahr stattfinden.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Kostenberechnung hat Baukosten in Höhe von ca. 825.000,00 Euro ergeben. Die Gesamtbaukosten von 955.000,00 Euro (Baukosten + Baunebenkosten) sind in der Anlage 1 aufgeführt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen auf dem Produktsachkonto 541001.686.7852000 Schlutup Ortskern für die Jahre 2020 – 2023 zur Verfügung.
Anlagen
1 – Finanzielle Auswirkungen
2 – Vorläufiger Zeitplan
3 – Lageplan
4 – Querschnitt
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1_finanzielle Auswirkungen (72 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2_vorläufiger Zeitplan (66 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3_Lageplan (770 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4_Querschnitt (189 KB) |