Vorlage - VO/2019/08289  

Betreff: Anfrage des stellv. AM Dr. Axel Flasbarth (Bündnis 90/ Die Grünen): Anlagekriterien der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
12.11.2019 
23. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
10.12.2019 
25. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die schleswig-holsteinsche Landesregierung hat jüngst ein neues Gesetz vorgestellt, um die Anlagestrategie des Landes konsequent nach ökologischen und sozialen Kriterien auszurichten (FINISH). Sie wäre damit Vorreiter in Deutschland.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Bürgermeister bitte die folgenden Fragen beantworten:

 

 

1. Welche Anlagerichtlinien bestehen für die Geldanlagen der Hansestadt Lübeck?

 

2. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, zukünftig für die Geldanlagen der Hansestadt Lübeck (d.h. die Investitions-, Anlage- und Finanzierungsgeschäfte) soziale bzw. ökologische Kriterien mit einzubeziehen?

 

3. Welche Wertpapiere und Fonds hat die Hansestadt Lübeck aktuell gezeichnet (genaue Auflistung der Produkte)?

 

4. Welches Anlagekonzept wird für die Rücklagen der Beteiligungsunternehmen der Hansestadt Lübeck verfolgt?

 

5. In welche Aktien, Fonds und Anleihen werden die Rücklagen in welcher Höhe investiert (genaue Auflistung der Produkte)?

 

6. Wie stellt sich das Anlagekonzept der Stiftungen öffentlichen Rechts der Hansestadt Lübeck jeweils dar?

 

7. In welche Aktien, Fonds und Anleihen haben die Stiftungen in welcher Höhe investiert?
 

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen