Vorlage - VO/2019/08280  

Betreff: Terminierung der Wahlversammlung zur Wahl eines Behindertenbeirates gemäß §47d GO
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Zirpins, Birgit
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Terminübersicht-Wahlversammlung
Behindertenbeirat Finanzielle Auswirkungen KONSUMTIV

Beschlussvorschlag

Durchführung der Wahlversammlung zur Wahl des Behindertenbeirates gemäß §47d GO am 05.03.2020

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.020 Controlling FB2

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Interessen von Kindern und Jugendlichen sind unmittelbar nicht berührt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Der Termin für die Wahlversammlung für die Wahl eines Behindertenbeirates muss durch die Bürgerschaft gem. § 3 Abs. 2 der Satzung des Behindertenbeirates beschlossen werden.

 

In Vorbereitung eines entsprechenden Beschlussvorschlages wurde der zuständige Fachbereich 2 und der bisherige Behindertenbeauftragte Herr Rettberg beteiligt.

 

Aus der bereits genannten Satzung ergeben sich Fristen die vor der Durchführung der Wahlversammlung zu berücksichtigen sind.

 

Die Wahlversammlung ist mit Termin, Uhrzeit, und Örtlichkeit durch eine amtliche Bekanntmachung amtlich bekannt zu machen (§ 3 Abs. 3 der Satzung des Behindertenbeirates).

Nach der Veröffentlichung beginnt eine Frist von 4 Wochen zur Nennung der Delegierten durch die in der Hansestadt Lübeck vertretenen Selbsthilfegruppen, Verbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ausgelöst. Danach werden für die Dauer von weiteren 4 Wochen die Namenslisten der benannten Delegierten bis zur Wahlversammlung öffentlich ausgelegt.

 

Die in der Hansestadt Lübeck vertretenen Selbsthilfegruppen, Verbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit erhalten die Delegiertenauswahl vorzubereiten. Deshalb sollen die o.g. amtlichen Fristen nicht direkt an diesen Beschluss beginnen.

 

Der Folgende Zeitplan führt zum Beschlussvorschlag die Wahlversammlung am 05.03.2020 durchzuführen;

 

28.11.19

Beschluss durch die Bürgerschaft für den Termin zur Durchführung der Wahlversammlung

Dezember

Information an alle Interessierten über die anstehende Wahlversammlung und das für viele neue Wahlverfahren durch Delegierte

09.01.20 

amtliche Bekanntmachung

10.01.20 – 05.02.20

Benennung der Delegierten

06.02.20 – 04.03.20

öffentliche Auslage der Listen mit den gemeldeten Delegierten

05.03.20

Wahlversammlung zur Wahl eines Behindertenbeirates

 

 


Anlagen


 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Terminübersicht-Wahlversammlung (200 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Behindertenbeirat Finanzielle Auswirkungen KONSUMTIV (69 KB)