Vorlage - VO/2019/08276  

Betreff: DIE LINKE: Inklusionspreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
30.01.2020 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
UN-Resolution 62-127

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Die Hansestadt Lübeck vergibt jährlich jeweils einen Inklusionspreis an:

 

  1. Arbeitgeber*innen: wenn sich ihr Betrieb mit Menschen mit Schwerbehinderungen vorbildlich beschäftigen oder ausbilden.

 

  1. Ehrenamtliche Vereine/Personen: wenn diese Menschen und Vereine mit Behinderungen in besonderer Weise ohne Anspruch auf Entgelt (Ehrenamtspauschale o.ä. zählt nicht) betreuen/fördern/unterstützen.

 

2. Bei den Preisträger*innen wird jeweils auf die paritätische Verteilung der Geschlechter geachtet.

 

3. Der Sozialausschuss wird beauftragt eine Richtlinie zur Vergabe des Inklusionspreises der Hansestadt Lübeck zu erarbeiten und diese umzusetzen. Grundlage der Richtlinie zur Vergabe soll die UN-Resolution 62/127 vom 18.12.2007 sein. Der Sozialausschuss wird der/dem Bürgermeister*in und der/dem Präsident*in der Bürgerschaft die Preisträger*innen vorschlagen.

 

4. Das Büro der Bürgerschaft und die Bürgermeisterkanzlei werden die Preisverleihung jährlich gemeinsam organisieren und stets am 3.12. (Umsetzung der UN-Resolution 62/127 vom 18.12.2007) durchführen.

 

5. Für die Würdigung des Ehrenamtes im Bereich Inklusion soll eine Ehrennadel/Ehrenmedaille o.ä. als äußeres Zeichen neben weiteren Vergünstigungen für kommunale Einrichtungen oder städtische Unternehmen als Anerkennung vergeben werden.

 

 


Begründung

erfolgt mündlich

 

 


Anlagen


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich UN-Resolution 62-127 (548 KB)