Vorlage - VO/2019/08270
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Beschlussvorschlag
1. Für die im Stadtteil St. Jürgen südlich von Wulfsdorf zwischen dem Wulsdorfer Weg (Ortseingang) und der Straße Karkfeld gelegenen Fläche (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird anschließend an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Bebauungsplan 11.03.00 - Wulfsdorf Süd im besonderen Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Ziel der Aufstellung ist es, den Neubau von bis zu 22 Einfamilienhäusern und die Anpflanzung von Bäumen zu ermöglichen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bis spätestens 15.12.2019 bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.
4. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.
5. Die Erstellung des Bebauungsplans sollte - soweit rechtlich und fachlich möglich - durch einen freien Planer erfolgen mit dem Ziel einer weitgehenden arbeitsmäßigen Entlastung der Bauverwaltung und durch den Investor/Projektentwickler finanziert werden.
Begründung
Die Hansestadt Lübeck unternimmt derzeit große Anstrengungen zur Schaffung von mehr Wohnraum im Bereich der Hansestadt Lübeck. Dabei steht der Neubau von bezahlbarem Wohnraum im Geschosswohnungsbau im Vordergrund. Durch den B-Plan Wulfsdorf Süd soll auch dem unabweisbaren Bedarf ein Einfamilienhäusern Rechnung getragen werden.
Anlagen
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Anlagen: | |||||
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1 | öffentlich | Anlage 1 Wulfsdorf §13b BauGB (731 KB) |
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