Vorlage - VO/2019/08269
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Beschlussvorschlag
In der Paulstraße wird auf dem Gehweg geparkt. Das führt zu einer Verengung des Gehweges, sodass vor allem Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstühlen, etc. auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Weiterhin erreichen Anwohner der Straßenseite, die über keinen Gehweg verfügt, den gegenüberliegenden Gehweg aufgrund des parkenden Verkehrs nur unter erschwerten Bedingungen.
Nach Auskunft der Verkehrsplanung besteht aufgrund dessen bereits ein Halteverbot. Allerdings erzielt dieses Verbot offensichtlich keine Wirkung.
Aus diesem Grund wird um schriftliche Beantwortung folgender Frage gebeten:
Ist, aufgrund der speziellen Situation, zur Verdeutlichung eine zusätzliche Beschilderung (absolutes Halteverbot) möglich?
Begründung
Anlagen
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Anlagen: | |||||
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1 | öffentlich | Foto Parken Paulstrasse 1 (828 KB) |