Vorlage - VO/2019/08251  

Betreff: Antrag AM Andreas Müller: Beratungsstelle energetischer Sanierungen

Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales zur Entscheidung
05.11.2019 
12. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales möge beschließen:

 

die Stadt schafft eine Beratungsstelle zur proaktiven Unterstützung und Information von Mieter*innen, die von sozialen Auswirkungen energetischer Sanierungen betroffen sind. Diese berät Mieter*innen in enger Abstimmung mit dem Mieterverein und bestehenden Beratungsstellen bei Problemen infolge energetischer Sanierungen, sowohl rechtlich, als auch persönlich und leistet bereits bei der ersten Kenntnis von neuen Sanierungsprojekten aktive Hilfestellung bei Auseinandersetzungen mit Vermietern. Die Beratungsstelle arbeitet dabei ebenso Hand in Hand mit den Jobcentern und sozialen Trägern. Hierfür werden Finanzmittel von höchsten 50.000 Euro pro Jahr im Haushalt vorgesehen. Über die Arbeit der Beratungsstelle ist dem Sozialausschuss, sowie dem Bauausschuss regelmäßig Bericht zu erstatten.

 

 


 

 

 


Begründung

In der Sitzung der Bürgerschaft vom September hat eine Mehrheit die Einrichtung einer solchen Stelle abgelehnt, mit dem Verweis man wolle nicht in Konkurrenz zum Lübecker Mieterverein treten. Herr Klempau vom Mieterverein hat inzwischen erklärt eine solche zusätzliche Beratungsstelle ausdrücklich zu begrüßen und als vernünftige Ergänzung der bestehenden Hilfestellungen zu empfinden. Zudem wollen wir weiter für folgende Sachverhalte sensibilisieren und bitten die Fraktionen der Bürgerschaft mit ihrer Zustimmung der unsozialen Wohnungspolitik von Firmen wie Vonovia Grenzen zu setzen. 

Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Situation ist es Vermietern möglich Kosten energetischer Sanierungen gestaffelt auf die Miete umzulegen. Dies führt bei Mieter*innen im SGBII Bezug, die meist Mieter*innen bei großen Wohnungsbaufirmen wie Vonovia sind, dazu, dass ihre Miete über die gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenzen gerät, was im schlimmsten Fall zu Wohnungsverlust führt. Bisher sind die Mieter*innen entweder auf den guten Willen der Wohnungsbaufirmen angewiesen, soziale Lösungen für Einzelfälle zu finden, oder sich selbständig um ihre rechtlichen Belange zu kümmern, was sich gerade bei Menschen im SGBII Bezug schwierig gestaltet. Deshalb ist eine proaktive Beratungsstelle notwendig, die den Verantwortungsdruck Betroffener in schwierigen sozialen Lagen kanalisiert und proaktiv über bestehende Rechte sensibilisiert und informiert bevor unwissentlich rechtliche Fristen verstreichen. Eine interessensunabhängige Beratungsstelle der Stadt, die über den baupolitischen und juristischen Kenntnisstand, sowie die notwendige Vernetzung der Verwaltung verfügt, 

kann dies am besten gewährleisten und zwischen allen beteiligten Stellen koordinieren und vermitteln


 

 

 


Anlagen