1. In wessen Zuständigkeit befindet sich der Küstenwald auf dem Priwall?
Die Waldflächen auf dem Priwall befinden sich zum größten Teil im Sondervermögen des
Kurbetriebes Travemünde. Ein kleinerer Teil ist dem Bereich Schule und Sport
zugeordnet.
2. In wessen Auftrag werden Maßnahmen (wie das Vermessen von Bäumen) bezüglich der Errichtung eines Kletterparks auf dem Priwall getätigt?
Bisher wurde lediglich der vom Kurbetrieb Travemünde mit der Pflege der KBT-eigenen Waldflächen beauftragte Bereich Stadtwald gebeten, einige Bäume in einem Areal, welches möglicherweise für die Einrichtung eines Kletterparks in Frage kommen könnte, zu besichtigen und zu prüfen, ob die Bäume für die Anbringung von Klettereinrichtungen geeignet sind.
3. Wurde diesbezüglich die Untere Naturschutzbehörde Lübeck in grundsätzliche Überlegungen einbezogen, bevor dort erste Gespräche und Maßnahmen wie die Vermessung von Bäumen erfolgen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Nein, mit der Prüfung der Bäume soll zunächst festgestellt werden, ob die in Aussicht genommene Teilfläche des Waldes an der Mecklenburger Landstraße überhaupt für die Einrichtung eines Kletterparks geeignet ist. Sollte diese Prüfung positiv ausfallen, wird ein Konzept erstellt, welches allen zu beteiligenden Stellen, so auch der Unteren Naturschutzbehörde, zur Beurteilung vorgelegt wird.
4. Mit welcher Begründung wird in einem lt. Gutachten besonders schützenswertem Küstenwald daran gearbeitet, dort möglicherweise einen Kletterpark zu errichten?
Ein Kletterpark ist eine attraktive Freizeiteinrichtung, sowohl für Einheimische als auch für Gäste. Auch für Kindergärten, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen ist ein Kletterpark eine geeignete Möglichkeit, Kinder und Jugendliche an naturnahe Aktivitäten heranzuführen und Interesse an der einheimischen Flora und Fauna zu wecken.
5. Wer entscheidet darüber, ob auf dem Priwall am Kohlenhof oder an anderer Stelle des Küstenwaldes ein Kletterpark entsteht?
Der jeweilige Flächeneigentümer unter Beteiligung der zuständigen Genehmigungsbehörden Untere Naturschutzbehörde, Forstbehörde und Bauordnung.
6. Gibt es aktuell Interessent*innen für die Errichtung eines Kletterparks in Travemünde einschließlich Priwall? Wenn ja, wie viele?
Derzeit gibt es zwei Interessent*innen.
7. Gab es Gespräche mit dem Investor Herrn Hollesen/Beach Bay bezüglich der Errichtung eines Kletterparks auf dem Priwall? Wenn ja, wer führte die Gespräche in wessen Auftrag und mit welchem Ergebnis?
Es gab keine diesbezüglichen Gespräche mit Herrn Hollesen/Beach Bay.
8. Welche anderen Standorte auf Lübecker Gebiet wurden bisher auf Eignung für einen Kletterpark geprüft? Mit welchem Ergebnis?
Dem Kurbetrieb Travemünde sind keine bekannt.
9. Welche (Folge-)Schäden können Befestigungen der Plattformen und Spannseile von Kletterparks sowie die dafür nötigen Bauarbeiten an Bäumen und in Bezug auf Verdichtung des Erdreichs anrichten?
Keine, sofern die Auflagen aus der Genehmigung eingehalten werden.
10. Welche Auswirkungen haben Besucher*innen von Kletterparks auf die Umgebung (zusätzlicher Pkw-Verkehr, Parkplätze, Müll,…)?
Das ist abhängig von der Besucherfrequenz. Besucher*innen, welche ausschließlich zum Besuch des Kletterparks mit dem Pkw anreisen, verursachen zusätzlichen Kfz-Verkehr und benötigen Parkplätze, oder parken ihre Fahrzeuge auf der Stadtseite und setzen mit der Fähre über. Das Müllaufkommen ist stets abhängig vom gesamten Besucheraufkommen.
11. Hat der Kletterpark am Kalvarienberg dazu beigetragen, dass vorhandene Bäume beeinträchtigt wurden?
Ja, weil die Betreiberin einige Auflagen aus der Genehmigung missachtet hat. Unter anderem aus diesem Grund wurde der Mietvertrag gekündigt bzw. nicht weiter verlängert.