Vorlage - VO/2019/08199  

Betreff: Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Werner-Kock-Straße, 2. Bauabschnitt
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.11.2019 
23. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK)

Beschlussvorschlag

In der Gemarkung St. Lorenz, Flur 8, wird die Widmung folgender Verkehrsflächen gemäß Anlage 1 beschlossen:

Werner-Kock-Straße und Teilfläche des Geh- und Radweges vor dem Eckgrundstück Konrad-Adenauer-Straße 1: Flurstücke 6/42 tlw., 6/37, 100/36 tlw., 6/32 tlw. und 388 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

Geh- und Radweg Werner-Kock-Straße und in Verlängerung der Konrad-Adenauer-Straße in Richtung Geh- und Radweg Werftstraße: Flurstücke 93/29 tlw., 384, 386, 388 tlw., 6/29 tlw., 6/31 tlw., 372 und 6/32 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b) StrWG als sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbstständiger Geh- und Radweg.


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Der Erschließungsträger

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Auf der Grundlage des seit dem 19.09.2001 rechtskräftigen Bebauungsplanes 03.01.00 – Fackenburger Allee/Werftstraße – wurden in dem ersten Bauabschnitt die Flächen des ehemaligen Postgrundstückes an der Konrad-Adenauer-Straße und des Gemüsemarktes an der Werftstraße neu geordnet und in den vergangenen Jahren weitestgehend erschlossen.

In dem zweiten Bauabschnitt erfolgte die weitere Erschließung in Richtung Stadtgraben mit Anbindung an den vorhandenen Geh- und Radweg auf der Trasse der ehemaligen Werftstraße.

Gemäß Überlassungsvertrag vom 03.04.2019 hat der Erschließungsträger die Erschließungsanlage Werner-Kock-Straße inklusive des erstmalig ausgebauten Geh- und Radwegs in Richtung G+R Werftstraße an die Hansestadt Lübeck übergeben.

Mit dieser Übergabe liegt die Widmungsvoraussetzung nach § 6 Abs. 3 StrWG vor, das Eigentum an den zu widmenden Flurstücken liegt bereits bei der Hansestadt Lübeck.

Für die verkehrliche Erschließung des Eckgrundstücks Konrad-Adenauer-Straße 1 muss ein Teilstück der Werner-Kock-Straße, welches im B-Plan als Geh- und Radweg festgesetzt ist, mit Kraftfahrzeugen zur Erreichung der angrenzenden Parkplätze überfahren werden. Für dieses betreffende Teilstück des Flurstückes 388 wurde eine Befreiung von den B-Planfestsetzungen erteilt.

Die Widmung umfasst die auf den nachfolgend genannten (Teil)Flächen gemäß Anlage 1 liegenden Verkehrsanlagen, nicht aber die Böschungen in Richtung Stadtgraben.

Gemarkung: St. Lorenz

Flur:

Flurstück:

Werner-Kock-Straße und Teilfläche des G+R vor dem Eckgrundstück Konrad-Adenauer-Straße 1

8

6/42 tlw., 6/37, 100/36 tlw. 6/32 tlw. und 388 tlw.

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

Geh- und Radweg Werner-Kock-Straße und in Verlängerung der Konrad-Adenauer-Straße in Richtung Geh- und Radweg Werftstraße

8

93/29 tlw., 384, 386, 388 tlw., 6/29 tlw., 6/31 tlw., 372 und 6/32 tlw.

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b) StrWG als sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbstständiger Geh- und Radweg.


Anlagen

Anlage 1 – Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK) (1333 KB)