Vorlage - VO/2019/08198  

Betreff: Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Blankenseer Dorfplatz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.11.2019 
23. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Plan zur Widmung Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK)

Beschlussvorschlag

In der Gemarkung Blankensee, Flur 1, wird die Widmung folgender Verkehrsfläche gemäß Anlage 1 beschlossen:

Blankenseer Dorfplatz inkl. Wendeanlage: Flurstücke 180, 188 und 194.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Die Erschließungsträger

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Im Rahmen des am 02.07.2014 in Kraft getretenen B-Plans 10.04.00 – Blankensee/Alter Dorfkern – wurde die in direktem Anschluss an den alten Dorfplatz liegende Hofstelle eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes unter baulicher Weiterführung der historisch gewachsenen Haufendorfstruktur neu bebaut.

Die innere Erschließung erfolgt über die neue, fast ringförmige Straße Blankenseer Dorfplatz, deren überörtliche Anbindung in westliche Richtung über die Straße Söllbrock zur Straße „Am Flugplatz“/B 207 möglich ist.

Dieses im Stadtteil St. Jürgen gelegene Teilstück der Straße Blankenseer Dorfplatz wurde am 22.02.2019 an die Hansestadt Lübeck übergeben. Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach § 6 Abs. 3 StrWG vor. Das Eigentum an den Flurstücken 180 und 188 wird vom Erschließungsträger noch auf die Hansestadt Lübeck übergehen.

Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen gemäß Anlage 1.

Gemarkung: Blankensee

Flur:

Flurstücke:

Blankenseer Dorfplatz inkl. Wendeanlage

1

180, 188, 194

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 


Anlagen

Anlage 1 – Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Plan zur Widmung Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK) (334 KB)