Vorlage - VO/2019/08194  

Betreff: Annahme einer Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 12.269,38 EUR für die Anschaffung einer Sandspielanlage auf dem Außengelände der Kindertageseinrichtung Am Behnckenhof
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen Bearbeiter/-in: Klaus, Peggy
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
07.11.2019 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018-2023) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
12.11.2019 
23. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Spendenzusage

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 12.269,38 € zur Anschaffung einer Sandspielanlage wird angenommen.

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.0201- Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: §76 Abs.4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Kindertageseinrichtung Am Behnckenhof möchte eine Sandspielanlage anschaffen. Mit diesem Außenspielgerät sollen bei den Elementarkindern die taktilen Sinne ausgeprägt, das Mengenverständnis gefördert und den Spaß am Experimentieren geweckt werden.

Da es sich bei dieser Einrichtung um ein angemietetes Objekt handelt und der Vermieter aus finanziellen Gründen dieses Spielgerät nicht anschaffen kann, hat die Kindertageseinrichtung einen entsprechenden Antrag zur Anschaffung bei der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck gestellt. Dieser wurde gewährt.

Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden.

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von §76 Abs.4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 12.269,38 € erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2019 einen Gesamtwert von 360.370,83€. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 12.269,38€ zuständig

 


Anlagen

Spendenzusage der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck vom 19.06.2019

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Spendenzusage (49 KB)