Vorlage - VO/2019/08193
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in der Höhe von 4.526,45€ zur Anschaffung von körpergerechten Ausstattungsgegenständen wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.0201 – Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: §76 Abs.4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Kindertageseinrichtung Schaluppenweg betreut integrative Kinder und möchte für die integrative Gruppe neue Möbel wie Stühle und Tische und eine Schrankwand anschaffen. Damit soll für ein körpergerechtes und ergonomisches Sitzen gesorgt und gleichzeitig mit der Neugestaltung eine reizarme Umgebung geschaffen werden, welches für die Entwicklung dieser Kinder wichtig ist.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von §76 Abs.4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 4.526,45 € erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkas-senstiftung zu Lübeck im Jahr 2019 einen Gesamtwert von 348.010,45€. Im Zuge des Mehr-fachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlos-senen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Spendenzusage (46 KB) |