Vorlage - VO/2019/08188
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Beschlussvorschlag
1) Der Jahresabschluss 2015 mit einem Jahresüberschuss von 3.327.476,96 € (gem. Ergebnisrechnung) und einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von
- 92.447.540,22 € (Bilanz) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO festgestellt.
2) Der beigefügte Prüfbericht des RPA, der im Ausschuss am 12.09.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/08033) wird zur Kenntnis genommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein, da nicht betroffen |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: GO S-H |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Inzwischen liegen Folgejahresabschlüsse bis zum aktuellen JA 2018 vor.
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) befasst sich zur Zeit mit dem Jahresabschluss 2016.
Mit dem positiven Jahresabschluss 2017 kann bereits der "Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag" nicht nur egalisiert sondern sogar positiv ausgewiesen werden. Dieses Ergebnis setzt sich mit dem Jahresabschluss 2018 fort; doch erst nach erfolgter Prüfung durch das RPA lässt sich dies dann formell feststellen.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | HL JA 2015 (4146 KB) | ||
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2 | öffentlich | HL JA 2015 Prüfbericht (1760 KB) |