Vorlage - VO/2019/08172
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Rat für Kriminalprävention im Fachbereich 4 zu reaktivieren.
Begründung
Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (federf.) und in den Jugendhilfeausschuss überwiesen, mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
Antrag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den für Kriminalprävention zu reaktivieren. Der Rat soll primär die Aufgaben haben, Ursachen von Kriminalität in der Hansestadt Lübeck zu erkennen und frühzeitig dem Senat und der Bürgerschaft gezielte Gegenmaßnahmen vorschlagen. Der Rat befasst sich nicht nur mit dem Thema Jugendkriminalität, sondern mit der Kriminalprävention aller Bevölkerungs- bzw. Altersgruppen.
Der Rat soll sich aus Vertreter*innen folgender Akteure zusammensetzen:
- Polizei
- Jugendhilfe und Jugendarbeit
- Schulen
- Stadtplanung
- Architekten
- Wohnungsgesellschaften
- Kirche
- Seniorenbeirat
- Behindertenbeirat
- Vertreter*innen aus Kinder- und Frauenprojekten
- Vertreter*innen aus ausgewählten Lübecker Verbänden
Der Bürgermeister wird aufgefordert spätestens bis zur Augustsitzung der Bürgerschaft eine entsprechende Beschlussvorlage zur Reaktivierung des Rates zur Kriminalprävention vorzulegen. In der Beschlussvorlage sollen Zusammensetzung, Zielvorstellung und Arbeitsweise des Rates geregelt werden.
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.08.2019 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:
Beschlussauszug aus der Niederschrift des Jugendhilfeausschusses am 22.08.2019
zu 7.2 | BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Rates zur Kriminalprävention |
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Rat für Kriminalprävention im Fachbereich 4 zu reaktivieren.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Rat für Kriminalprävention zu reaktivieren.
Der Rat soll primär die Aufgabe haben, Ursachen von Kriminalität in der Hansestadt Lübeck zu erkennen und frühzeitig dem Senat und der Bürgerschaft gezielte Gegenmaßnahmen vorschlagen. Der Rat befasst sich nicht nur mit dem Thema Jugendkriminalität, sondern mit der Kriminalprävention aller Bevölkerungs- bzw. Altersgruppen.
Der Rat soll sich aus Vertreter*innen folgender Akteure zusammensetzen:
- Polizei
- Jugendhilfe und Jugendarbeit
- Schulen
- Stadtplanung
- Architekten
- Wohnungsgesellschaften
- Kirche
- Seniorenbeirat
- Behindertenbeirat
- Vertreter*innen aus Kinder- und Frauenprojekten
- Vertreter*innen aus ausgewählten Lübecker Verbänden
Der Bürgermeister wird aufgefordert spätestens bis zur Augustsitzung der Bürgerschaft eine entsprechende Beschlussvorlage zur Reaktivierung des Rates zur Kriminalprävention vorzulegen. In der Beschlussvorlage sollen Zusammensetzung, Zielvorstellung und Arbeitsweise des Rates geregelt werden.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,
den geänderten Beschlussvorschlag zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
| Einstimmig | X |
Ja-Stimmen | 14 | |
Nein-Stimmen | --- | |
Enthaltungen | --- | |
Kenntnisnahme | --- | |
Ohne Votum | --- |
Anlagen