Vorlage - VO/2019/08167
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck über 6.700 Euro für die Festschrift „100 Jahre VHS Lübeck“ wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Besondere Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja |
Begründung
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 6.700,00 Euro erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2019 einen Gesamtwert von 343.575,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 6.700,00 Euro zuständig.
Die VHS Lübeck wurde am 21.09.1919 gegründet und feiert im Jahr 2019 gemeinsam mit ca. 130 von insgesamt rund 900 Volkshochschulen bundesweit ihren 100. Geburtstag.
Im Rahmen dieses Jubiläums wird eine Festschrift "100 Jahre VHS Lübeck" erstellt. Recherche und Textarbeiten werden ehrenamtlich übernommen. Insgesamt rechnet die VHS mit Kosten in Höhe von 6.700 Euro. Das Stiftungsgremium der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck hat die Bereitstellung dieses Betrages für die Erstellung der Festschrift bewilligt.
Anlagen